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Der Kompromiss sieht nun einen „Schwellenwert“ vor (der Rundblick berichtete darüber bereits am 17. September): Neue Schulden bis zu einem Wert von 0,5 Prozent des Haushaltsvolumens, das sind derzeit rund 160 Millionen Euro, sollen in einer Notsituation von der einfachen Mehrheit des Landtags beschlossen werden können. Ist der Bedarf an Ausgaben größer als 0,5 Prozent des Etatvolumens, weil beispielsweise nach einem Jahrhunderthochwasser noch mehr Deiche repariert und erhöht werden müssen, sollen als Voraussetzung für die ausnahmsweise erlaubte Verschuldung zwei Drittel der Mitglieder des Landtags zustimmen müssen. Diese Voraussetzungen, die zwischen Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) und Staatskanzleichef Jörg Mielke (SPD) ausgehandelt worden sein sollen, werden nicht nur in einem niedersächsischen Gesetz zur Schuldenbremse verankert, sondern zusätzlich in die Verfassung geschrieben. Ergänzend soll hinzukommen, dass ein Tilgungsplan mit verbindlichen Regeln einer zügigen Rückzahlung ebenfalls beschlossen werden muss.


