Der SPD-Wirtschaftsexperte Frank Henning, arbeitsmarktpolitischer Sprecher seiner Fraktion, hält schärfere gesetzliche Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge für geboten. „Wir setzen uns dafür ein, das Tariftreue- und Vergabegesetz zu reformieren und die Tarifbindung zum Maßstab der Auftragsvergabe zu machen“, sagte Henning. Niedersachsen solle „zum Tarifland Nummer eins“ werden. Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kommt zum Ergebnis, dass Niedersachsen im Bundesvergleich der Tarifbindung Rang fünf einnimmt, also im vorderen Drittel rangiert, aber eben nicht weit oben.
Der Landesbezirk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hatte zuvor über eine beunruhigende Entwicklung informiert: In Niedersachsen sind nur noch 56 Prozent der Beschäftigten durch ein tariflich geregeltes Arbeitsverhältnis geschützt, nur noch jeder dritte niedersächsische Betrieb ist tarifgebunden. Vor zehn Jahren lag der Wert erheblich höher. Sowohl die Gewerkschaften, als auch die Arbeitgeberverbände haben immer wieder dazu ermahnt, das bewährte Mittel der Tarifverträge weiterhin entschlossen zu nutzen.
Die Studie des WSI kommt zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte ohne Tarifvertrag gegenüber ihren tarifgebundenen Kollegen erheblich benachteiligt sind. Selbst wenn man nach Branchen und Betriebsgrößen differenziert, fallen die Löhne von Vollbeschäftigten in nicht-tarifgebundenen Betrieben um fast neun Prozent geringer aus. Auf der Basis eines mittleren Bruttoentgelts von 3880 Euro bekommen die Mitarbeiter ohne Tarifvertrag im Schnitt 330 Euro monatlich weniger ausgezahlt. Höher als bei den Kollegen mit Tarifvertrag ist hingegen ihre Arbeitszeit – nämlich um knapp 50 Minuten in der Woche. Wie der DGB-Landesvorsitzende Mehrdad Payandeh mitteilte, sind Mitarbeiter mit Tarifverträgen auch in den unsicheren Zeiten der Corona-Pandemie besser geschützt – das reicht von der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, die hier leichter fällt, über den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis zu den Homeoffice-Regeln, die in vielen Tarifverträgen vorbildlich geregelt sind und damit einfacher umzusetzen als in Betrieben, die keine Tarifverträge kennen.
Am Montag erklärte der DGB-Landesvorsitzende, Niedersachsen solle sich ein Vorbild an den Ländern Thüringen und Berlin nehmen, die bereits in ihrem Vergabegesetz eine Tarifbindung festgeschrieben haben – also eine Verpflichtung, staatliche und kommunale Aufträge nur noch an Firmen zu geben, die Tariflohn zahlen. Das müsse auch in Niedersachsen möglich sein, meinte der DGB-Vorsitzende und wandte sich damit direkt an Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident Bernd Althusmann (CDU).
Am Mittwoch legte der SPD-Politiker Henning nach. Er unterstützte Payandehs Forderung nach einem neuen Vergabegesetz und meinte, die SPD setze sich im Landtag für die Stärkung von Betriebsräten und ein Ausbremsen der Tarifflucht ein. Die Reform des Tariftreuegesetzes ist allerdings juristisch nicht unproblematisch, nachdem vor Jahren der EU-Gerichtshof deutsche Vorschriften dieser Art für unvereinbar mit dem EU-Wettbewerbsrecht erklärte. Derzeit sind nur noch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge verbindlich, in der Baubranche betrifft das den Mindestlohn-Tarifvertrag, dessen Beträge aber weit unter den in hiesigen Tarifverträgen vereinbarten Stundenlöhnen liegen. Zwischen dem DGB und der SPD auf der einen Seite, dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium auf der anderen ist man noch uneins in der Beurteilung der Frage, ob nach einer neuen EU-Vergaberichtlinie auch künftig wieder eine Tarifbindung in das Landesvergabegesetz geschrieben werden kann. DGB und SPD sehen es so, die Juristen im Wirtschaftsministerium zweifeln aber daran.


