Mehr als 120 Millionen Euro hat das Land Niedersachsen allein im Jahr 2021 ins Städtebauförderungsprogramm gesteckt. Doch die Städte und Gemeinden befürchten, dass trotzdem nicht alle der insgesamt 204 Fördermaßnahmen umgesetzt werden können. Der Niedersächsische Städtetag (NST) fordert in einem Präsidiumsbeschluss deswegen von Bauminister Olaf Lies (SPD) eine Überarbeitung der Städtebauförderungsrichtlinie. „Die Regelungen müssen flexibel, verständlich und eindeutig sein, damit die großen Herausforderungen auf kommunaler Ebene bewältigt werden können“, sagt Präsident Ulrich Mägde, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg.

Das Land hat zwar in den vergangenen Jahren fortlaufend neue Städtebauförderungsmittel bewilligt, doch laut Mägde kommen die Kommunen nicht mit dem Geldausgeben hinterher. „Die Summe der Fördermittelreste wächst stetig an“, sagt der NST-Präsident und kritisiert: „Es wächst nun zunehmend der Druck auf die Kommunen, die Mittel abzurufen bzw. zu verausgaben. Die Schuld für den verzögerten Abfluss der Mittel kann jedoch keineswegs allein den Kommunen zugewiesen werden.“

Die Ursache des Problems liegt laut NST-Vizepräsident Franke Klingebiel zum einen in der boomenden Baukonjunktur. Die habe zur Folge, dass Kommunen immer seltener Firmen finden, die die öffentlichen Aufträge zu angemessenen Preisen ausführen. „Zum anderen führen häufig in dem Verfahren der Städtebauförderung begründete Rechts- und Planungsunsicherheiten zu unnötigen und nicht hinnehmbaren Verzögerungen“, sagt der Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter. Klingebiel fordert das Land deswegen zur Beibehaltung der sogenannten N+3-Regelung auf, nach der die bewilligten Mittel dreimal ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden können.

Gemäß NST-Beschluss wünschen sich die Städte und Gemeinde zudem, bei Unsicherheiten in Hinblick auf die Einhaltung der Städtebauförderungsrichtlinie die Möglichkeit einer „Vorab-Prüfung“ durch die N-Bank. „Es kann doch nicht sein, dass die Bewilligungsbehörde (NBank) mitunter erst nach mehreren Jahren entscheidet, dass zum Beispiel ein Fördertatbestand der Städtebauförderungsrichtlinie von der Kommune falsch ausgelegt worden ist und dann die gesamten Fördermittel nebst hoher Zinsen zurückgefordert werden“, beklagen Mädge und Klingebiel das bisherige Verfahren. Der Wunsch der Kommunen lautet: „An dieser Stelle brauchen wir ein Vorprüfungsverfahren, in dem unklare oder strittige Punkte der Städtebauförderungsrichtlinie vorab durch die Bewilligungsstelle verbindlich und über die Veröffentlichung der Entscheidung transparent geklärt werden.“