Weiteres heikles Thema: die Schülerbeförderung
Daneben erwähnt der Städtetag noch ein anderes heikles Thema, nämlich die Schülerbeförderung. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU erklärt, sie wollten „stufenweise“ die Kosten für die Schulbusse für Kinder der Oberstufe (Klassen 10 bis 13) einführen – dazu solle es ein „Niedersachsen-Ticket“ geben, zu dem die Nutzer aber einen Eigenanteil leisten sollten. Doch in der Klausurtagung für den Etat 2020 hat die Regierung dieses Vorhaben noch nicht verankert. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hatte nach der Sitzung erklärt, dass man in der Ministerrunde über diese Forderung intensiv diskutiert, sie dann aber nicht beschlossen habe. Der NST jedenfalls steht dem Vorhaben aufgeschlossen gegenüber. Dies könne ein erster Schritt sein zu einer stärkeren Subventionierung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs – und das wäre auch ein Beitrag zum Klimaschutz, heißt es. Dass im Entwurf der Regierung dazu keine Angabe enthalten ist, empfindet der Städtetag als Enttäuschung. Er spricht zudem von einer „Verwunderung“ darüber, dass das 2018 von VW eingenommene Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro nicht – wie zunächst versprochen – teilweise für die Verringerung der Stickoxid-Emissionen eingesetzt werde. Dafür seien zunächst 80 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden, beispielsweise für die Förderung von der Umrüstung auf Elektrobusse. Geschehen sei bisher leider nichts.Lesen Sie auch: Warum die Große Koalition plötzlich ihre Zuneigung zu den Landesbeamten entdeckt
Auch in anderen Feldern überwiegt beim NST eine zurückhaltende Bewertung der Haushaltsbeschlüsse. Da der Bund selbst aktiv werde für die Kindergärten, brauche das Land 45 Millionen Euro für die kommunale Entlastung nicht aus eigenen Mitteln aufzubringen. Die Kommunen möchten, dass dieses Geld für den Bau neuer Tagesstätten eingesetzt wird – und nicht, wie es das Kultusministerium will, für die bessere personelle Ausstattung der Kindergartengruppen. Außerdem warnt der NST davor, wegen der schrumpfenden Bundeszuschüsse zur Flüchtlingsunterbringung auch die Landeszuwendungen in diesem Bereich zu verringern. Bis 2025 dürfe es hier keinen „Abbaupfad“ geben – obwohl die Regierung einen solchen in ihrer Pressemitteilung nach den Haushaltsbeschlüssen angedeutet hatte.


