
Die Frage, wie mit Landtagsabgeordneten umgegangen wird, die in den Verdacht einer Straffälligkeit geraten sind, ist in Niedersachsen eigentlich ganz vernünftig geregelt. Die Staatsanwaltschaft muss in den meisten Fällen nicht erst formell um Aufhebung der Immunität bitten, bevor sie ihre Untersuchungen beginnen kann. Es gibt eine „allgemeine Genehmigung“, die es den Ermittlern erlaubt, auch ohne [...]


