Fälle von Steuergeldverschwendung vielfach schon bekannt
In Emden sei eine Brücke zu flach geplant worden und habe für 10.000 Euro angehoben werden müssen. Am hannoverschen Maschsee habe eine Skulptur einen neuen Anstrich bekommen sollen, die Stadt ließ ein Gerüst errichten. Da der Nachlassverwalter nicht um Zustimmung gebeten worden sei, musste das Gerüst wieder entfernt werden – eine Gerüst-Miete von 14.000 Euro sei angefallen, ein neuer Anstrich unterblieben. In Osnabrück habe sich die Stadt einen kurzen Luxus-Radweg für 2600 Euro pro Meter geleistet, die Stadt Wolfsburg habe einen Fahrstuhl ins Schloss Fallersleben gebaut, der aus Denkmalschutzgründen nicht genutzt werden dürfe.
In der Region Hannover seien Wertstofftonnen im Vorgriff auf eine Gesetzesänderung angeschafft worden, die dann nicht kam – zwölf Millionen Euro seien fehlinvestiert worden. Das Paläon für die „Schöninger Speere“ wird angeprangert, weil Politiker und Behördenvertreter schon vor dem Bau des Museums die BdSt-Warnungen zurückgewiesen hätten. Nun sei klar, dass hier kein wirtschaftlicher Betrieb möglich sei und das Land dauerhaft subventionieren müsse. Im Landkreis Lüneburg hätten sich die Baukosten für die neue Arena (3500 Besucher) binnen drei Jahren von 10,2 auf 25 Millionen Euro erhöht. Trotzdem halte der Landkreis an dem Projket fest.
Im Nordharz wurden Bundesstraßen-Abschnitte zu Autobahnen umgewidmet, auch eine Strecke von 35 Kilometern zwischen Vienenburg und Bad Harzburg. Allein die neue Beschilderung dafür verschlinge Kosten von 2,7 Millionen Euro. Der BdSt beklagt, dass das System der Fördergelder die Verschwendung begünstige. Kommunen würden Projekte nur deshalb starten, weil ihnen kräftige Zuschüsse versprochen werden – die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit gerate dabei aus dem Blickfeld.

