7. März 2019
Inneres

Streit um Polizeigesetz: SPD sperrt sich gegen Klausel für Videoüberwachung

Vor ein paar Tagen überraschte das Innenministerium mit einer Mitteilung: SPD und CDU hätten sich verständigt, dass die Präventivhaft für terroristische Gefährder bei maximal nur noch 35 Tagen liegen soll, statt der bisher geplanten 74 Tage. Damit hätten sich die Sozialdemokraten gegen die CDU durchgesetzt, die im Wahlkampf sogar 18 Monate verlangt hatte. Gegen eine so ausgedehnte Haft für Menschen, die nur einer Straftat verdächtigt werden, nicht aber bereits straffällig geworden sind, hatten die Landtagsjuristen massive juristische Vorbehalte geäußert. Die zuerst im „Weser-Kurier“ verbreitete Botschaft, bestätigt von der Landesregierung, lautete so: Innenminister Boris Pistorius habe es erreicht, die Christdemokraten von ihren ursprünglichen Absichten abzubringen. Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit, denn auch Pistorius muss ein paar Schritte auf die CDU zugehen. Dieses Unterfangen scheint aber schwieriger als zunächst geplant. CDU verlangt „intelligente Videoüberwachung“ Die Christdemokraten hatten an zwei Punkten das Entgegenkommen der SPD verlangt. Erstens wünschen sie sich eine Bestimmung im Gesetz, die auch die „intelligente Videoüberwachung“ ermöglicht – also den Einsatz von technischen Mitteln, die es erlauben, Menschenansammlungen zu filmen und einen Abgleich mit gespeicherten Daten vorzunehmen. Zweitens geht es um die bessere und intensivere Kontrolle von Organisierter Kriminalität. Bei der Videoüberwachung wurde in Berlin ein Modellversuch erprobt, dieser ist inzwischen abgeschlossen, aber noch nicht ausgewertet. [caption id="attachment_37872" align="alignnone" width="390"] Foto: peshkov[/caption] Aus Sicht der Christdemokraten reicht das aus, zumindest eine Art „Experimentierklausel“ auch in das niedersächsische Polizeigesetz zu schreiben. Dies wäre dann als Grundlage geeignet, womöglich die Besucher von Fußballspielen zu filmen und dabei im Abgleich mit gespeicherten Daten diejenigen herauszufischen, die schon als gewalttätig aufgefallen und im Stadion unerwünscht sind. Daneben gibt es noch weitere, aus Sicht von Praktikern „intelligentere“ Formen der Überwachung – sie würden die Aufzeichnung nur ermöglichen, wenn bestimmte Gefahrensituationen an öffentlichen Plätzen entstehen und diese dokumentiert werden sollen. Für all diese Schritte bräuchte man einen Passus im Polizeigesetz, der bisher nicht im Entwurf steht. SPD: nicht alles technisch Mögliche sofort umsetzen Vor dem Spitzengespräch von Sozial- und Christdemokraten in der vergangenen Woche hatte es geheißen, eine Einigung sei sicher schnell möglich. Im Koalitionsausschuss, dem auch Ministerpräsident, Vize-Ministerpräsident und die Chefs der Landtagsfraktionen angehören, sollen dann aber Einwände von Ministerpräsident Stephan Weil vorgetragen worden sein. In Landtagskreisen wird auf ein Positionspapier der SPD hingewiesen, das im Bundestagswahlkampf präsentiert wurde – vom damaligen Kanzlerkandidaten Martin Schulz und seinem Innen-Experten, eben Pistorius. Dort versichert die SPD, den Datenschutz ernst zu nehmen und neue Videoüberwachungen nur „mit Augenmaß“ zu befürworten.
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Einige Sozialdemokraten weisen warnend darauf hin, dass man bei der Videoüberwachung nicht zu weit gehen dürfe und nicht alle technischen Möglichkeiten auch sofort umsetzen müsse. Man solle sich Zeit nehmen, die datenschutzrechtlichen Fragen gründlich zu prüfen. Die CDU sei manchmal zu forsch in der Innenpolitik. Inzwischen planen die Landtagsfraktionen von SPD und CDU, ihre Bereitschaft zu einer späteren Aufnahme von Möglichkeiten der Videoüberwachung in einem „Entschließungsantrag“ auszudrücken und dies im Landtag beschließen zu lassen. Dieser Antrag wäre nicht viel mehr als eine Willensäußerung, die auf die Zukunft gerichtet ist – aber keine Auswirkungen auf die aktuelle Rechtssetzung hätte. Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung Eine andere von der CDU gewünschte Bestimmung hat hingegen große Chancen, jetzt bereits ins Polizeigesetz geschrieben zu werden. Die Telekommunikationsüberwachung (Telefonkontrolle, Staatstrojaner für Handys und Online-Durchsuchung von Computern) soll nicht nur bei Terrorismusverdacht möglich sein (wie bisher im Gesetz formuliert), sondern auch bei anderen Formen der schweren Gewaltkriminalität. Das betrifft dann Drogenhandel, Prostitution und Geldwäsche, also die klassischen Formen der organisierten Kriminalität. Es soll also möglich sein, derartige Gruppen auch dann abzuhören, ihre Handys und Computer anzuzapfen, wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Straftat der organisierten Kriminalität begehen wollen. Bisher ist im niedersächsischen Polizeigesetz eine solche Ermächtigung nicht enthalten. Sie war allerdings in einem Gesetz verankert, das 2005 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. Anschließend hatte der Landtag an dieser Stelle die Vorschriften nicht erneuert.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #045.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter