Suchtberatung klagt: Das Land gibt uns zu wenig Unterstützung
Die Suchtberatungsstellen in Niedersachsen müssen seit Jahren mit immer weniger Geld auskommen. Denn während Personal- und Betriebskosten steigen, hat sich die Förderung kaum erhöht. Vor allem das Land müsse mehr tun, sind sich die Träger der Beratungsstellen einig. Deshalb haben sie sich über die niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen mit einem Antrag an das Sozialministerium gewandt und fordern eine Dynamisierung der finanziellen Förderung. Das Sozialministerium hatte dies bisher abgelehnt, denn der Etat für die Suchthilfe sei eine freiwillige Leistung des Landes. Allerdings hat das Sozialministerium im Haushalt 2018 eine zusätzliche Einmalzahlung von 250.000 Euro für alle ambulanten Suchthilfestellen eingestellt. Aus Sicht der Trägervereine ist das jedoch zu wenig. „Die Zahlung reicht nicht, um die tatsächlich anfallenden Kosten aufzufangen“, sagt Andrea Strodtmann, Referentin für Suchtfragen bei der Diakonie und Vorstandsmitglied der Landesstelle für Suchtfragen, gegenüber dem Politikjournal Rundblick.
Fast zwei Drittel der Beratenen sind zwischen 30 und 59 Jahre alt
Im vorvergangenen Jahr haben sich rund 43.300 Menschen in den 75 ambulanten Suchthilfezentren beraten lassen, mit fast 70 Prozent ist mehr als zwei Drittel der Beratenen männlich. Mit 64 Prozent stellen die 30 bis 59-Jährigen die größte Gruppe dar, doch unter den Beratenen waren auch 3214 Menschen, die älter als 60 sind, und 363 Kinder unter 14 Jahren. Bei der Hälfte aller Betreuten ging es um eine Alkoholsucht, 22 Prozent waren von Opiaten abhängig und 18 Prozent von Cannabis. Aber auch das Glücksspiel und digitale Medien wie soziale Netzwerke, Computerspiele oder das Internet werden für immer mehr Niedersachsen zur Sucht. Das Land fördert die 75 ambulanten Suchthilfeberatungsstellen, von denen der Großteil von den Freien Wohlfahrtsverbänden getragen wird, mit rund 7,6 Millionen Euro pro Jahr. Zuletzt wurde die Förderung 2014 aufgestockt, um thematische Schwerpunkte, etwa bei der Bekämpfung von Glücksspielsucht zu unterstützen. Allerdings setzt sich die Finanzierung bei den einzelnen Beratungsstellen sehr unterschiedlich zusammen.
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Denn das Land richtet seine Förderung an die einzelnen Beratungsstellen nach der Zahl der Einwohner, für die die Stelle zuständig ist. Das sind nach Angaben des Sozialministeriums zwischen 15 und 30 Prozent der Gesamtkosten. Auch die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung der Suchthilfestellen, aber auch für sie ist es eine freiwillige Leistung. „Die Kommunen sollen einen Beitrag zahlen, den sie als angemessen empfinden“, sagt Strodtmann. Das führt aber dazu, dass einige Kommunen sehr viel Geld in ihre Beratungsstelle investieren, während andere dafür gar kein Geld ausgeben. Und zuletzt kommt Förderung von den Kirchen. „Allerdings machen sich hier der Mitgliederschwund und damit auch die sinkenden Kirchensteuereinnahmen bemerkbar, es kommt nicht mehr so viel Geld von dieser Seite in die Suchtprävention“, sagt Strodtmann. Daher wachsen die Kosten durch tarifliche Lohnsteigerungen und Betriebskosten für die Träger wie AWO, Caritas oder Diakonie, ihr Eigenanteil an der Finanzierung liegt je nach Beratungsstelle zwischen 10 und 40 Prozent. Allein von 2008 bis 2014 seien Strodtmann zufolge die Betriebskosten um 14 Prozent gestiegen, die Lohnkosten bis jetzt sogar um 25 Prozent.
Fachkräftemangel in der Suchtberatung
Doch es gibt noch ein weiteres Problem: Um als anerkannte Fachstelle für Suchtprävention zu gelten und damit Förderung zu erhalten, muss die Beratungsstelle gewisse Kriterien erfüllen. Das Land setzt etwa voraus, dass es in der Einrichtung 2,5 Stellen für Sozialpädagogen und eine halbe Stelle für einen Psychologen gibt. „Diese zu besetzen ist oft schon schwierig, denn der Fachkräftemangel macht auch dem Sozialbereich sehr zu schaffen“, sagt Strodtmann. Das sei vor allem auf dem Land der Fall. Dazu komme, dass durch die sehr unterschiedliche, finanzielle Förderung einige Beratungsstellen es sich gar nicht leisten könnten, das Personal einzustellen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #86.