Teilzeit-Mitarbeiter werden schlechter eingestuft als Vollzeitkräfte
Alle drei Jahre müssen die Mitarbeiter in den Landesbehörden von ihren Vorgesetzten eine neue Beurteilung bekommen. In den Ministerien neigt sich dieser Prozess gerade dem Ende – und im Sozialministerium schloss er bei 150 bewerteten Personen mit einem ernüchternden Ergebnis ab: „Zwischen Männern und Frauen gab es keine auffälligen Unterschiede, wohl aber zwischen Teilzeit- und Vollzeitkräften“, sagte Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz gestern in einer Veranstaltung zum neuen Gleichstellungsgesetz. Teilzeitkräfte hätten tendenziell eine schwächere Beurteilung erhalten als Vollzeitkräfte, besonders jene Teilzeitkräfte, die nah an einer Vollzeit-Arbeit waren. „Das könnte daran liegen, dass man sie fast als Vollzeitkräfte angesehen und von ihnen entsprechendes erwartet hat“, meint Scholz. Der frühere hessische Verwaltungsrichter Torsten von Roetteken erklärt das so: „Bei vielen in der Verwaltung herrscht noch die Vorstellung, dass Anwesenheit mit Arbeit gleichgesetzt wird – auch wenn man im Dienst Zeitung liest. Das Da-Sein wird als Tätigkeit angesehen – umgekehrt gilt derjenige, der nicht im Büro ist, als jemand, der nicht tätig ist.“ Von Roetteken sieht in dieser Einstellung einen Grund dafür, warum Frauen, die häufig in Teilzeit beschäftigt sind, im öffentlichen Dienst immer noch benachteiligt werden.
Das Sozialministerium hat gestern in einer Fachkonferenz über das „Gleichberechtigungsgesetz“ diskutiert, jene Vorschrift, die den Zugang von Frauen zu Führungspositionen in der staatlichen Verwaltung verbessern soll. Ein Kritikpunkt ist dabei auch das vom Beamtenrecht vorgegebene Beurteilungswesen, das strikt rückblickend auf vergangene Zeugnisse und Leistungen abhebt, nicht aber auf künftige Anforderungen und Prognosen. Im geltenden „Gleichberechtigungsgesetz“ von 2010 steht zwar, dass in allen Bereichen, in denen Frauen benachteiligt sind, Stellen öffentlich ausgeschrieben werden sollen – aber eben nicht müssen. Bei gleicher Qualifikation soll die Frau bevorzugt werden – aber auch hier gibt es gegenwärtig im Gesetz Ausnahmevorschriften. Eine Verschärfung des Gesetzes war unter Rot-Grün geplant, kam aber nicht zum Zuge. Im Landesdienst sind 417.000 Menschen tätig, 59 Prozent davon sind Frauen, in den oberen Führungspositionen sind aber nur 28 Prozent weiblich. 84 Prozent der Teilzeitbeschäftigten im Landesdienst sind Frauen.
Der frühere Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek (SPD) aus Hameln, warb vehement für „möglichst verbindliche Vorgaben“ im neuen Landesgesetz. Eine Soll-Vorschrift wie bisher reiche nicht, wenn man die Repräsentanz von Frauen in Führungsämtern erhöhen wolle. Das zeigten schon die Bemühungen auf Bundesebene, in Unternehmensvorständen gleiches zu erreichen – geklappt habe es nur bei der 30-Prozent-Quote in Aufsichtsräten, da diese verpflichtend ist. In den übrigen Bereichen gelten Empfehlungen, und die Wirkung sei „gleich Null“. „Denn es geht dabei ja um Macht, Einfluss und Geld“, sagt Kleindiek. Der ehemalige Richter von Roetteken geht noch weiter, die Gesetze sollten „wesentlich verschärft“ werden. Sexuelle Belästigung müsse sofort zur fristlosen Kündigung führen – und eine solche Konsequenz dürfe nicht, wie derzeit in einem Fall in der Region Hannover, vom Personalrat aufgehalten werden. Wer wegen Erziehungszeiten für einige Zeit aus dem Dienst ausscheide, dürfe später keinen beruflichen Nachteil haben – er solle sogar an denselben Arbeitsplatz wieder zurückkehren können. Die Gleichstellungsbeauftragten müssten mehr Rechte erhalten und alle Positionen im Staatsdienst sollten auch teilzeitfähig gestaltet werden. Hier hat Sozial-Staatssekretär Scholz indes Bedenken: „Ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Ministerin oder ein Staatssekretär als Teilzeitkraft ihre Aufgaben erfüllen können.“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #169.