Miriam Staudte hat sich in Fachkreisen den Ruf einer Vorkämpferin erworben, wenn es um das Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten der EU geht. Mit diesem Nimbus umgab man sie zumindest gleich zu Beginn eines „Parlamentarischen Abends“, den der Tierschutzverein „Vier Pfoten“ ausgerichtet hat. Und der Ruf kommt nicht von ungefähr: Schon als Oppositionspolitikerin hat die Grünen-Politikerin Staudte versucht, die damalige Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) bei dem Thema vor sich her zu treiben.
Immer wieder prangerte sie die Transporte von lebenden Rindern und Schweinen aus Niedersachsen in ferne Länder wie Marokko, Tunesien, die Türkei oder Russland an. Niedersachsens Amtsveterinäre sollten diese Transporte nicht mehr abfertigen, die Landesregierung sollte diese untersagen, forderte sie. Als Staudte dann selbst Agrarministerin wurde, griff sie das Thema zeitnah auf, wollte per Erlass die Abfertigung unterbinden – und scheiterte vor Gericht. „Mir sind die Hände gebunden“, sagt sie heute. Und doch ist sie überzeugt, nicht nur die besseren Argumente zu haben. Sie sagt auch: „Wir haben eine breite gesellschaftliche Mehrheit hinter uns, das sollte uns antreiben.“

Wie aber kann es künftig doch gelingen, die Lebendtiertransporte zu unterbinden? Im Austausch mit Fachjuristen und Tierschutzpolitikern des Bundes hat Staudte verschiedene Punkte diskutiert, an denen der Hebel angesetzt werden könnte:
Die Botschaft des Verwaltungsgerichts, das den Tiertransport-Stopp in Niedersachsen im Eilverfahren gekippt hat, ist deutlich: Der Erlass des Landesministeriums ist nicht das richtige Mittel, ein Verbot sollte auf Bundesebene verhängt werden. Miriam Staudte schlussfolgert daraus, Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sollte die vorhandene Ermächtigungsgrundlage aus dem Tierschutzgesetz nutzen. Die Grünen im Bundestag seien an dem Thema dran, berichtet Staudte.
Assistiert wird ihnen von einer Sozialdemokratin: Anke Hennig, tierschutzpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, möchte einen entsprechenden Passus in die Tierschutzgesetz-Novelle hineinverhandeln und verweist dazu auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Unterstützt wird sie dabei auch von der neuen, der ersten Bundes-Tierschutzbeauftragten, der Tierärztin Ariane Kari. Sie beteuert, das Thema regelmäßig beim Bundesminister Özdemir zu platzieren. Bislang sind diese Anläufe offenbar im Sande verlaufen.
Kari erklärt, zweigleisig fahren zu wollen. Sie wirbt dafür, parallel auch auf europäischer Ebene einen Export-Stopp für Lebendtiere zu beschließen. Die SPD-Politikerin Hennig appelliert in dem Zusammenhang an den Minister, nicht auf sein eigenes Haus zu hören, wenn die Fachebene ihm sage, ein Exportverbot sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Rechtsanwalt und Experte für Umweltrecht Ulrich Wollenteit stützt diese Position, wenn er sagt, dass sogar die Welthandelsorganisation der Vereinten Nationen Ausfuhrbeschränkungen unter anderem für Lebendtiere explizit zulässt. Zudem regele die EU den Transport bis zum Bestimmungsort, nicht aber die Behandlung im Anschluss.

Diese Regelungslücke lasse Raum für eine bundesgesetzliche Bestimmung. Barbara Felde, die Vize-Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht, bewertet die Rolle der EU fast zynisch: Es werde inzwischen kontrolliert, was mit dem Abfall geschieht, der die EU-Staaten verlässt – was mit den Tieren geschieht, bliebe aber unbeachtet. Dabei ist sie sicher: „Die muslimischen Länder wollen die Tiere selbst umbringen, das ist der wahre Grund.“ Um zu kontrollieren, was dort auf den Hinterhöfen passiert, sollte die EU eine Delegation entsenden, wenn sie den Berichten der Tierschutzorganisationen nicht traut, meint auch die Bundes-Tierschutzbeauftragte Kari.
Neben der politischen Linie verfolgen die Tierschützer auch eine juristische. Umweltrecht-Experte Wollenteit sagt: „Die Rechtsprechung in dieser Angelegenheit hat sich nicht mit Ruhm bekleckert.“ Überhaupt gebe es nur eine überschaubare Zahl an Urteilen. Hochrichterliche Entscheidungen gebe es kaum, weil die meisten Fälle im Eilverfahren abgeräumt würden. Die Urteile, die es gibt, überzeugen Wollenteit derweil nicht. So sei gerichtlich festgestellt worden, dass keine konkrete Gefahr für die Tiere nachgewiesen werden könne. Außerdem heißt es, dass das Exportland keine Handhabe habe, wenn die Tierwohlverstöße nicht direkt im Anschluss an den Transport stattfinden. Das soll heißen: Werden die Tiere nicht sofort nach Ablieferung tierrechtswidrig geschlachtet, sondern zuerst kurzzeitig als Milchvieh genutzt, darf ein Veterinär in Deutschland deshalb nicht den Export verbieten.

Wollenteit meint, dass ein Tier, das in ein Land geliefert wird, in dem mehrheitlich geschächtet wird, „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch irgendwann geschächtet wird.“ Zudem hätten die Gerichte entschieden, dass den Exporteuren keine Mitschuld an dem gegeben werden kann, was mit den Tieren im Anschluss an den Transport passiert. „Das überzeugt mich nicht“, sagt Wollenteit. Wie aber kann man damit nun umgehen? Ein Ansatz wäre es, die Gerichte durch weitere Prozesse zu deutlicheren, womöglich anderen Urteilen zu bewegen. Eine starke Verfechterin dieser Variante ist die Tierschutz-Juristin Felde. Sie sieht Mängel in der Qualifikation der Richter und meint, Tierschutz müsse bereits in der Juristenausbildung gestärkt werden, denn er käme dort schlicht nicht vor. Juristen hielten Tiere immer noch für Dinge, nicht für fühlende Wesen mit Rechten. Und sie beklagt: „Alle Richter schreiben nur voneinander ab.“
Vielen Tierschützern geht das alles aber noch nicht weit genug, sie wollen das Ganze systematisch angehen. SPD-Tierschutzsprecherin Hennig meint, die starken Player entlang der Lieferketten seien das Problem. Das Tier werde nicht mehr ganzheitlich betrachtet, sondern nur die Interessen der Aufzucht, der Mast oder der Schlachter bedacht. Der Export der Tiere sei ein lukratives Geschäftsmodell.
Ein Problem sei zudem die Konzentration auf immer weniger aber größere Schlachtunternehmen wie „Tönnies“ oder „Westfleisch“. Hennig fordert, Schlachthöfe wieder in die Regionen zu bringen, auch wenn das Fleisch dadurch am Ende teurer wird. Die Tierschutz-Aktivistin Claudia Preuß-Ueberschär bezeichnete außerdem die Exportorientierung als Systemfehler. Als Reaktion auf Staudtes Hinweis auf einen Rückgang des Milch- und Fleischkonsums und der Forschung zu alternativen Proteinen sagt sie: „Selbst wenn wir auf null wären, würden wir immer noch China beliefern.“
Aber auch Miriam Staudte weiß: „Die überzähligen Kälber sind des Pudels Kern.“ Sie meint damit, dass die Hochleistungs-Milchproduktion dazu führe, dass die Kühe ständig kalben müssten, die Landwirte für die Kälber aber keine Verwendung hätten und sie deshalb ins Ausland verkauften. Ihr Ansatz: „Die Kälber müssen wieder Wert bekommen.“ Die Agrarministerin setzt auf eine Umkehr bei der Züchtung – weg von der Trennung nach Milch- und Fleischproduktion. Dann könne eine Milchkuh auch Kälber bekommen, bei denen sich die Aufzucht lohnt, weil man sie irgendwann nach deutschen Standards schlachten kann.

Außerdem wirbt Staudte dafür, das Intervall zwischen dem Kalben zu erhöhen. Auch dazu müsste an der Zucht der Milchkühe gearbeitet werden. Diesen Kurs stützt Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband. Für ihn ist die „Qualzucht“, mit der Tiere auf Hochleistung getrimmt werden, die eigentliche Ursache des Problems.
Bundes-Tierschutzbeauftragte Kari schlägt vor, dem Amtstierärzten den Rücken zu stärken, wenn diese einmal einen Transport nicht abfertigen wollten. Auch Ministerin Staudte meint, man könne den Veterinärämtern nicht zumuten, solche Entscheidungen treffen zu müssen. Tierschutz-Aktivistin Preuß-Ueberschär schlägt vor, die Ärzte sollten sich einfach kollektiv weigern, die Transporte abzufertigen. „Man würde sie nicht entlassen, wenn es alle tun.“
Einen weniger kontroversen Ansatz, aber gleichwohl eine Art der Verunmöglichung schlug eine weitere Teilnehmerin des „Parlamentarischen Abends“ vor: Der Staat sollte die verpflichtende Verweildauer am Ankunftsort über 48 Stunden ausweiten und zusätzlich sollte er die Transportrouten allesamt zertifizieren müssen. Wäre das eine verbindliche Vorgabe, würde es schlagartig keinen einzigen Transport mehr geben, so die Idee. Juristin Felde gab jedoch Wasser in den Wein: „Ich bezweifle, dass sich irgendjemand daran halten würde.“


