23. Apr. 2017
Kommentar

Tierschutz muss für alle gelten

Darum geht es: Die Naturschutzbehörden der Landkreise haben in den vergangenen fünf Jahren 56 Ausnahmen vom sogenannten „Tötungsverbot“ für bedrohte Tierarten erteilt, damit Windparks gebaut werden konnten. Ein Kommentar von Isabel Christian.   Manchmal hat man den Eindruck, die niedersächsischen Behörden messen mit zweierlei Maß, wenn es um den Tierschutz geht. Man nehme etwa das Bohai, das um die Wölfe gemacht wird. Dass ein Abschuss der bedrohten Tiere nur im äußersten Notfall infrage kommt, kann man noch verstehen. Schließlich haben sich die Wölfe gerade erst wieder in Niedersachsen angesiedelt. Aber auch mit dem Vergrämen tun sich die Behörden unglaublich schwer. Das Umweltministerium verweist immer auf eine gründliche Beurteilung des Einzelfalls, was auch sinnvoll ist. Doch in einigen Fällen fragen sich nicht nur Landwirte, was eigentlich passieren muss, damit ein Wolf vergrämt werden kann. Die Wölfin etwa, die seit 2014 bei Goldenstedt im Landkreis Vechta ihr Jagdrevier hat, reißt seitdem immer wieder Schafe, sie soll derzeit weit mehr als 200 Tiere getötet haben. Auch das Umweltministerium hat mittlerweile eingeräumt, dass das Tier verhaltensauffällig ist. Doch passiert ist nur wenig. Die Wölfin wurde nicht einmal mit einem Sender ausgestattet, wie es zwischenzeitlich geplant war. Stattdessen wird der schwarze Peter den Landwirten zugeschoben, die ihre Nutztiere nicht ausreichend vor der Wölfin geschützt haben sollen. Lesen Sie auch:   Ganz anders dagegen gehen die Behörden im Landkreis Friesland vor. 14 neue Windräder sollen demnächst in der Gemeinde Wangerland gebaut werden. Damit die betroffenen Felder bis dahin vogelfrei sind, hat der künftige Betreiber mit Genehmigung der Naturschutzbehörde Flatterbänder verteilt, um die Vögel dort vom Nestbau abzuhalten. Denn das Geräusch der Bänder ist für die Tiere unangenehm. Der Naturschutzbund (Nabu) ist gegen die Vergrämungsmaßnahme vor Gericht gezogen, denn davon sei auch der geschützte Große Brachvogel betroffen. Und für dessen Vertreibung habe der Windparkbetreiber keine Ausnahmegenehmigung. Die Firma wiederum stützt sich auf das Gutachten eines Ornithologen, der festgestellt haben will, dass der Große Brachvogel zwar in der Gegend lebt, aber auf den Feldern derzeit nicht brütet. Damit brauche das Bauprojekt auch keine Ausnahmegenehmigung. Ähnlich argumentiert das Umweltministerium in einem Fall im Landkreis Osnabrück. Dort hatten vor einigen Jahren Baumfalken gebrütet, eine seltene Vogelart. Doch bei einer zweiten Kontrolle waren keine Nester mehr in dem betroffenen Gebiet entdeckt worden. Damit das so bleibt, hatte die Naturschutzbehörde angeordnet, die Wälder um den Windpark attraktiver für die Vögel zu gestalten, damit die gefiederten Freunde nicht auf den Gedanken kommen, in ihr altes Brutgebiet zurückzukehren. Und falls doch, dann könne man die Windräder ja zeitweise abschalten. Die drei Fälle zeigen die Prioritäten der Umweltbehörden recht deutlich. Wenn es um den Wolf geht, scheinen sie zumindest auf einem Ohr taub und einem Auge blind zu sein. Es ist ein Verdienst des Naturschutzes, dass der Wolf zurückgekehrt ist, und als Verdienst soll es bitteschön auch wahrgenommen werden, so der Eindruck. Doch der Wolf ist kein bockiges Kind, sondern ein Raubtier. Und er ist an Menschen nicht mehr gewöhnt. Weist man ihn nicht in die Schranken, wird er nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen gefährlich werden. https://soundcloud.com/user-385595761/umgang-mit-dem-wolf-umweltministerium-will-weidehalter-starker-unterstutzen Der Schutz der Vögel dagegen kollidiert mit einem Prestigeprojekt vieler Umweltpolitiker: der Energiewende. Der Ausbau der Windenergie wurde zur Pflicht für die Kommunen gemacht: Windkraft first! Da passt es schlecht ins Bild, wenn ausgerechnet ein Großer Brachvogel, der seit Jahrzehnten in Niedersachsen heimisch ist, durch bloße Existenz den Umschwung auf die erneuerbare Energie verhindert. Und es ist nicht nur dieser Fall. 64 Anträge auf Ausnahmen vom sogenannten Tötungsverbot geschützter Tierarten haben Windparkbetreiber in den vergangenen Jahren gestellt, kein einziger ist abgelehnt worden. Dabei greifen Windparks nicht nur in die Brutstätten ein. Sie sind auch Todesfallen für die Vögel. So ist es vom Windparkbetreiber im Wangerland und der Naturschutzbehörde sehr kurzsichtig gedacht, wenn sie glauben, nur weil der Große Brachvogel dort nicht brütet, sei er nicht betroffen. Vor allem im Sommer finden sich viele der Zugvögel an der Nordseeküste ein. Auf ihrem Streifzug durch die Lande droht ihnen nun allerdings ein Ende im Rotorblatt eines Windrads. Ebenso wie den Baumfalken in Osnabrück, die sicher auch durch den Windpark fliegen werden. Es wird sich wohl aber kaum verhindern lassen, denn Ausnahmen vom „Tötungsverbot“ scheinen zur Formsache geworden zu sein. Der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und damit auch der Windkraft ist richtig und wichtig. Aber die Behörden sollten dabei einen Gang zurückschalten. Denn hört man sich in der Industrie um, so krankt die flächendeckende Versorgung mit Strom aus Windkraft nicht daran, dass es zu wenige Windräder gibt. Es mangelt stattdessen an der Technologie, die den Überschuss des an windreichen Tagen gewonnenen Stroms speichert und damit windarme Tage ausgleichen kann. Anstatt also möglichst viele Felder mit Windrädern vollstellen zu lassen, sollte das Land lieber die Erforschung vernünftiger Speichermöglichkeiten verstärken. Dann könnten sich die Naturschutzbehörden auch wieder ihrer Kernaufgabe widmen, und zwar dem Schutz bedrohter Tierarten – und sie müssten nicht länger ein Feigenblatt für die Interessen der Windkraftindustrie sein. Und vielleicht würde den geschützten Vogelarten dann sogar wieder derselbe Respekt zuteil wie dem Wolf.   Mail an die Autorin dieses Kommentars
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #76.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum