10. Mai 2020
Landwirtschaft

Trotz Volksbegehren: Lies streitet für Naturschutzvertrag

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) hat nachdrücklich dafür geworben, den geplanten Vertrag zwischen dem Landvolk, dem Naturschutzbund (Nabu), dem BUND und dem Umwelt- und Agrarministerium über die nächsten Ziele für den Artenschutz in Niedersachsen wie geplant zu unterschreiben. „Wir haben lange verhandelt und sind kurz vor dem Ziel. Jetzt können wir uns doch nicht irritieren lassen vom Start des Volksbegehrens in dieser Sache“, sagte der SPD-Politiker im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.
Lesen Sie auch: Landwirte und CDU verärgert über Start des Volksbegehrens Landeswahlleiterin gibt Start des Volksbegehrens „Artenvielfalt“ bekannt
„Wir dürfen nicht wegen eines Plebiszits beleidigt sein und uns zurückziehen – das wäre schlecht für die Sache“, fügte Lies hinzu. In den vergangenen Tagen hatte es bei vielen Landwirten und auch beim Koalitionspartner CDU Irritationen gegeben, da das schon seit längerem angekündigte Volksbegehren für mehr Artenschutz überraschend gestartet worden war – und ein Mitinitiator der Nabu ist. Der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke hatte daraufhin gegenüber dem Politikjournal Rundblick ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bedingung für den Naturschutzvertrag ausdrücklich der Verzicht auf das Volksbegehren gewesen sei. Deshalb sei man höchst irritiert über das Verhalten des Nabu.

Minister spricht von guten Gesprächen

Lies erläuterte im Gespräch mit dem Rundblick, dass sich schon seit dem Spätsommer des vergangenen Jahres ein guter, vertrauensvoller Kontakt zwischen den Umweltverbänden, beiden Ministerien und den Vertretern der Landwirtschaft entwickelt habe. Das Ziel sei, die ökologischen Gesichtspunkte der Bewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten zu verbessern, Biotope zu vernetzen und sicherzustellen, dass die naturnahen Gewässerrandstreifen besser beachtet werden. Der „niedersächsische Weg“, der jetzt kurz vor einer formellen Vereinbarung stehe, sehe zum einen Änderungen im Wassergesetz, im Naturschutzgesetz und im Waldgesetz vor, zum anderen aber auch eine finanzielle Unterstützung für alle, die solche Flächen künftig zurückhaltender bewirtschaften sollen.
Lesen Sie auch: Regierung bietet Vertrag an, um Artenschutz-Volksbegehren zu verhindern Trotz Kritik der Bauern: Nabu plant Volksbegehren zum Artenschutz
Dafür hat die Landesregierung in ihrer Entscheidung über den Haushaltsabschluss 2019 eine Summe von 120 Millionen Euro, die über einen längeren Zeitraum ausgegeben werden soll, bereitgestellt. Verabredet wurde auch, die Wasserentnahmegebühr anzuheben. Wie Lies gegenüber dem Rundblick betont, hält er die Summe von 120 Millionen Euro für sicher: „Die Landesregierung hat das entschieden, deshalb wird es auch so kommen.“ In der CDU soll es hingegen vereinzelte Stimmen geben, die an dieser Summe zweifeln, weil mit dem Nabu-Vorpreschen beim Volksbegehren die Geschäftsgrundlage des Naturschutzvertrages weggefallen sei.

Naturschützer wollen schärfere Regeln

Ende April nun hat das Volksbegehren gestartet, Initiatoren sind vor allem der Nabu, ein Imker aus Faßberg, ein Naturschutzzentrum in Rinteln und die beiden Landesvorsitzenden der Grünen. Sie wollen ebenfalls die angesprochenen Gesetze ändern, allerdings in Teilen noch schärfer als es die Verabredung zwischen Lies, Otte-Kinast und den Verbänden vorsieht. Einen finanzielle Unterfütterung kann das Volksbegehren indes nicht durchsetzen. Sollte die Unterschriftensammlung zeigen, dass binnen eines Jahres 610.000 Menschen folgen, so können die Initiatoren eine Volksabstimmung erwirken – womöglich zeitgleich mit der Kommunalwahl 2021. https://soundcloud.com/user-59368422/unser-gesundheitssystem-kann-eine-zweite-welle-verkraften Lies appelliert nun an alle Beteiligten, sich von diesem Volksbegehren nicht irritieren zu lassen: „Wir können das doch jetzt sowieso nicht mehr aufhalten.“ Die Initiatoren müssen laut Gesetz binnen eines halben Jahres zunächst 25.000 Unterschriften sammeln – und dann prüft die Regierung, ob das Begehren zulässig ist. Nach den Worten des Umweltministers wird sich die Erkenntnis durchsetzen, dass der Vertrag viel wichtiger ist als das Volksbegehren – denn nur dieser sehe auch vor, dass die Landwirte für die eingeschränkte Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen auch entlohnt werden können. Sollte das Volksbegehren am Ende erfolgreich sein, drohe ihnen eine Auflage, ohne dass sie dafür auch finanziell vergütet werden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #088.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter