4. Okt. 2021
Soziales

Verbände besorgt: Jugendarbeit droht Opfer neuer Verordnung zu werden

Der Entwurf einer neuen Verordnung über die Förderung anerkannter Träger der Jugendarbeit hat in den Reihen der niedersächsischen Jugendverbände für Unruhe gesorgt. Eigentlich hatte sich die Große Koalition in Niedersachsen für die laufende Legislaturperiode eine Novellierung des Jugendförderungsgesetzes vorgenommen. Aufgrund der Pandemie wurde dieses Vorhaben nun allerdings zurückgestellt und auf 2023 vertagt. Das niedersächsische Sozialministerium wollte jedoch über die Neufassung einer Verordnung gewisse Schritte bereits vorwegnehmen. Damit sollte offenbar auch auf eine bislang nur intern vorgetragene Kritik des Landesrechnungshofes reagiert werden. Gerügt wird dabei dem Vernehmen nach, dass die aktuelle Förderpraxis zu wenig Rücksicht auf die Landesinteresse nimmt. Die Jugendverbände haben nun jedoch im Verfahren der Verbandsanhörung Alarm geschlagen.

Jugendfreizeiten stehen auf der Kippe, wenn die geplante Verordnung so umgesetzt wird / Foto: gilaxia

Björn Bertram vom Landesjugendring warnte im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick: „Wenn die Verordnung ist dieser Form in Kraft tritt, besteht die akute Gefahr, dass viele Jugendverbände in Niedersachsen etwa die Hälfte ihrer Mitarbeiter verlieren und auch die Förderung von Verwaltungskosten halbiert würden.“ Bertram hofft jedoch, dass diese Auswirkungen im Ministerium schlicht nicht erkannt worden, geschweige denn beabsichtigt sind.

Karsten Maul vom Paritätischen Jugendwerk erklärte gegenüber dem Politikjournal Rundblick: „Wenn das Ministerium diese Änderungen trotz aller negativen Konsequenzen für junge Menschen und Verbände einfach umsetzt, würde das ja bedeuten, dass man die Arbeit der Jugendverbände nicht schätzt und einfach nur Geld einsparen möchte.“ Für Reformvorhaben, die Auswirkungen auf Jugendliche haben, hofft Maul auf einen vorherigen Dialog zwischen Ministerium und Jugendverbänden.

Neue Berechnungsgrundlage bei Teilnahmetagen

Der wesentliche Aspekt, bei dem die Verbände eine Verschlechterung erkennen, betrifft die sogenannten Teilnahmetage. Bislang ist es so, dass bei einer zweitägigen Bildungsmaßnahme zwei volle Teilnahmetage angerechnet werden konnten, wenn dabei insgesamt acht Stunden Bildungsarbeit geleistet worden sind. Der Entwurf der neuen Verordnung setzt hier die Zahl der Bildungs-Einheiten auf mindestens zwölf Stunden hoch. Diese Berechnung ist deshalb so entscheidend für die Aufstellung der Jugendverbände, weil die Teilnahmetage auch die Grundlage für die Zuwendungen im Bereich der Mitarbeiter-Stellen und der Verwaltungskosten bilden. Wird an dieser Stellschraube nun gedreht, hat das gravierende Auswirkungen auf die Grundfinanzierung der Jugendverbände im Land.

Weitere Einschnitte beträfen Bildungsveranstaltungen mit Schulklassen. Diese sollen laut Entwurf künftig nicht mehr förderfähig sein. Offenbar schwebt dem Sozialressort vor, schulische Projekte künftig einzig über das Kultusministerium finanzieren zu lassen. In der Stellungnahme vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) heißt es dazu: „Wenn das Sozialministerium hier das Kultusministerium in der Finanzierungsverantwortung sieht, wäre es die Aufgabe der Landesregierung dafür zu sorgen, dass die Förderung aus Mitteln des Kultusministeriums gewährleistet und eine entsprechende Förderrichtlinie aufgelegt wird.“

Jugendverbände klagen: „bürokratisch“, „aufwändig“ und „realitätsfern“

Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft das Förderkriterium der „Überörtlichkeit“. Die neue Verordnung soll nach aktuellem Stand vorschreiben, dass Jugendarbeit nur dann vom Land gefördert werden kann, wenn dies nicht in die Zuständigkeit einer Kommune fallen könnte. Das Land Niedersachsen will künftig nur dann zahlen, wenn die Jugendlichen aus mindestens drei verschiedenen Landkreisen kommen, von denen mindestens zwei in Niedersachsen liegen. Bislang würde das Land fördern, wenn die Teilnehmer aus mindestens vier Gemeinden oder Ortsteilen anreisen oder wenn sie in Städten aus mindestens vier Jugendgruppen verschiedener Gemeinden oder Vereinen kommen.

Der katholische Jugendverband weist beispielsweise darauf hin, dass im relativ großen und katholisch geprägten Landkreis Emsland der BDKJ mit drei Regionalbüros vertreten ist. Nach der neuen Verordnung wäre dort aber eine Förderung aus Landesmitteln nicht mehr möglich. In seiner Stellungnahme pocht der BDKJ jedoch darauf, dass die Jugendverbände an sich als überörtliche Träger anerkannt seien und deshalb durch das Land gefördert werden müssten.

Würde das Land sich an dieser Stelle aus der Verantwortung nehmen, müssten die Jugendverbände auf Landesebene vor einer Bildungsmaßnahme pauschal in mehreren Kommunen Förderungen beantragen – und dann gegebenenfalls wieder absagen, wenn aus der entsprechenden Kommune dann doch keine Teilnehmer gekommen wären. Eine Verschärfung dieser Regeln zur „Überörtlichkeit“ weisen die Jugendverbände als „bürokratisch“, „aufwändig“ und „realitätsfern“ zurück.

Inzwischen regt sich leise Hoffnung bei den Jugendverbänden, mit ihrer Kritik auf offene Ohren zu stoßen. Am Rande des Oktober-Plenums soll es Gespräche geben zwischen Verbänden, Politik und Sozialministerium.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #174.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter