1. Nov. 2017
Wirtschaft

Vergabegesetz: Gewerkschaften dringen auf eine Änderung

In Niedersachsen sehen Gewerkschaften gleich doppelten Zeitdruck beim Tariftreue- und Vergabegesetz. Es geht um die Lohnstandards im Baugewerbe, die erst Mitte Oktober von den Tarifparteien neu ausgehandelt wurden. Aktuell fehlt noch ein Gremienbeschluss der Arbeitgeber, der in den nächsten Tagen fallen soll. Damit der neue branchenbezogene Mindestlohn im Vergabegesetz zur Anwendung kommt, ist aber noch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Bundesregierung nötig. Diese ist wegen der schwierigen Regierungsbildung in Berlin nicht bis zum 1. Januar zu erwarten. Da aber der alte branchenbezogene Mindestlohn Ende des Jahres ausläuft, würde bei Ausschreibungen ab Januar der allgemeine Mindestlohn gelten. Er liegt weit unter dem Branchen-Mindestlohn auf dem Bau. Die Gewerkschaften hoffen also auf schnelle Entscheidungen in Berlin und setzen bis dahin auf eine schnelle politische Zwischenlösung in Niedersachsen, um den Zeitraum zu überbrücken. Dafür sei ein Landesgesetz nötig. Die Arbeitgeber gehen dagegen davon aus, dass Berlin relativ zügig die Allgemeinverbindlichkeit erklären und eine niedersächsische Zwischenlösung damit nicht nötig sein wird. Nervös geworden waren die Gewerkschaften bereits in den vergangenen Monaten, als sich die Tarifgespräche in der Baubranche immer länger hinzogen und eine Einigung nach wie vor nicht abzusehen war. Besorgt schaute man auf den 1. Januar 2018. Bis dahin gilt bei Vergaben der aktuelle Branchen-Mindestlohn von 11,30 Euro für ungelernte und 14,70 Euro für angelernten Arbeiter. Wenn dieser ersatzlos wegfällt, wäre der aktuelle Mindestlohn von 8,84 Euro die Grenzmarke nach unten, nach der sich die Anbieter zu richten hätten. Benachteiligt wären laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) und IG Bau viele niedersächsische Bauunternehmer, die Tariflohn zahlten. „Niedersächsische Unternehmen halten sich schließlich weitgehend an die tariflichen Bestimmungen“, sagt Eckhard Stoermer, Regionalleiter Niedersachsen der IG Bau, im Gespräch mit dem Rundblick. Im Oktober, nach acht langen Verhandlungsmonaten, einigte man sich dann doch. Die Branchen-Mindestlöhne sollen in den kommenden anderthalb Jahren in zwei Stufen auf 12,20 Euro und 15,20 Euro angehoben werden. Für die Umsetzung des neuen Branchen-Mindestlohns zum 1. Januar im Vergabegesetz kommt die Entscheidung allerdings möglicherweise zu spät. Das bedauern auch die Arbeitgeber. Das Ziel sei natürlich immer, dass die neue Regelung übergangslos anschließt, heißt es vom Baugewerbeverband. Die Frage ist jetzt, wie sehr sich die Lücke ausdehnen könnte. Bei der IG Bau heißt es, es könne durchaus ein halbes Jahr dauern, bis die Bundesregierung die Allgemeinverbindlichkeit erkläre, und man wisse auch nicht, ob dies bei einem Jamaika-Bündnis in Berlin überhaupt der Fall sein werde. Schließlich könne das zuständige Ministerium von einem FDP-Minister übernommen werden. Die FDP stehe Mindestlöhnen eher skeptisch gegenüber. Die Arbeitgeber gehen dagegen nicht von einer allzu lagen Übergangszeit aus. Sinnvoller wäre es, den Entscheidungsträgern in Berlin deutlich zu machen, dass die Voraussetzung, nämlich eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, erfüllt sei und langwierige Prüfungen deshalb nicht nötig sein dürften. Beim DGB hält man derweil eine Novellierung des niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes für sinnvoll. Vorbild könnte dabei das Bremer Gesetz sein. Dort können Tarifverträge für repräsentativ im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetzes erklärt werden. Dies sei europarechtlich inzwischen auch wieder möglich und würde in einem Fall wie dem der Baubranche verhindern, dass bei Vergaben plötzlich nur noch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gelten würde. Allerdings gibt es in Niedersachsen derzeit dasselbe Problem wie in Berlin: Die Politik ist in vorbereitenden Koalitionsverhandlungen und schiebt solche Entscheidungen erst einmal auf.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #193.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum