Kathrin Wahlmann, Justizministerin, wirbt für eine Änderung des Sexualstrafrechts. Es geht unter anderem um Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Inhalten, erklärte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Diese Delikte sind seit 1. Juli 2021 nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen bewertet. In der Praxis sei das aber teilweise schwer umsetzbar.

„Entdeckt etwa eine Mutter oder ein Vater in einem Gruppenchat seines Kindes ein kinderpornographisches Bild und leitet es – zur Warnung – an andere Eltern oder die Lehrer weiter, so ist der Tatbestand bereits erfüllt“, erklärte Wahlmann. Daher schlage Niedersachsen in der aktuellen Justizministerkonferenz vor, die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornographie wieder als Vergehen herunterzustufen.


