Ralf Kreikebohm, ehemaliger Geschäftsführer der Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, und Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Sozialrecht an der Leibniz-Universität Hannover - Foto: Rentenversicherung; Uni Hannover[/caption]
Vielleicht freuen sich die Grundrenten-Fans nun aber auch zu früh. Denn zwei in Fachkreisen anerkannte, für ihre Expertise gefragte Fachleute haben nun scharfe Kritik an den aktuellen Plänen der Großen Koalition in Berlin geübt. Sie verpackten das relativ unspektakulär in einem Meinungsbeitrag auf einer hinteren Seite der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, versteckt unter der eher langweiligen Überschrift „Eine Reform der Rente“. Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Sozialrecht an der Leibniz-Universität Hannover, und Ralf Kreikebohm, ehemaliger Geschäftsführer der Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, lassen in dem Text kein gutes Haar an den Beschlüssen. Die Grundrente verfolge zwar das richtige Ziel, langjährig Versicherten mit mindestens 33 Beitragsjahren einen Zuschlag zu geben, schreiben sie. Aber die Ausformulierung sei verfassungswidrig, sie verstoße gegen die Eigentumsgarantie ebenso wie gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz. Wenn Versicherte mit 30 bis 80 Prozent des Bevölkerungsverdienstes eine höhere Rente bekommen sollen als jene, die mehr als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes hatten, kollidiere das mit der Eigentumsgarantie. Es sei zudem nicht zu rechtfertigen, Versicherten mit weniger als 33 Beitragsjahren die Grundrente zu verwehren, selbst wenn sie unterm Strich mehr Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben als jene mit mehr als 33 Beitragsjahren, die Ansprüche auf Grundrente haben.
Brosius-Gersdorf und Kreikebohm gehen noch weiter. Dass im Modell der Grundrente nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeit-Tätigkeit differenziert werde, sei ein weiteres Argument für ihre Verfassungswidrigkeit. Versicherte in Vollzeit, die mehr als 80 Prozent des Bevölkerungsdurchschnitts als Einkommen erzielen, hätten so weniger Rente als Teilzeit-Kräfte, die weniger als 80 Prozent bekommen hatten. Die beiden Rentenexperten vermissen in der Rentenpolitik zudem eine Lösung für die vier Millionen Selbstständigen in Deutschland, von denen 70 Prozent keine gesetzliche Altersversicherung haben. „Alternativlos“ ist aus Sicht der beiden Experten zudem eine Anhebung des Renteneintrittsalters (bisher 67 Jahre) nach dem Jahr 2030. Aufgeschlossen sind Brosius-Gersdorf und Kreikebohm gegenüber der Idee der CSU, eine vierte Säule der Alterssicherung aufzubauen, die aus Unternehmensbeteiligungen besteht. Dies könne man mit dem „Green Deal“ verknüpfen, also mit den Zielen einer stärkeren Förderung klimafreundlicher Unternehmen.
Man kann die Stellungnahme der beiden Experten als indirekte Aufforderung begreifen, bei der nächstbesten Gelegenheit die Verfassungsmäßigkeit der Grundrente gerichtlich überprüfen zu lassen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite muss es gerade die SPD schmerzen, dass Brosius-Gersdorf und Kreikebohm hier aktiv werden. Der Braunschweiger Kreikebohm, ein bundesweit respektierter Rentenexperte, zählte einst zu den Beratern von Sigmar Gabriel, als dieser noch Bundeswirtschaftsminister war. Er ist nicht gerade gewerkschaftskritisch oder SPD-fern. Brosius-Gersdorf ist eine profilierte Stimme in sozialpolitischen und gesellschaftspolitischen Diskursen, etwa zur stärkeren Frauenrepräsentanz in den Parlamenten. Vor Jahren hat sie auch mal die SPD-Landtagsfraktion in einem Rechtsstreit vor dem Staatsgerichtshof vertreten. (kw)

