2. Juli 2020
Soziales

Vernichtende Kritik aus Niedersachsen an der Grundrente

Monatelang war das Thema ein Zankapfel zwischen der Union auf der einen Seite, den Sozialdemokraten auf der anderen. Auf den letzten Metern dann knickten CDU und CSU ganz offensichtlich ein. Sie stimmten gestern im Bundestag der Einführung der „Grundrente“ zu – und sowohl Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aus Peine als auch viele andere Befürworter des Planes jubelten. Sie feierten einen großen taktischen Erfolg, den sich auch die Gewerkschaften auf die Fahne schreiben. Zur gleichen Zeit allerdings werden schon wieder Wolken am Horizont sichtbar. Denn während die Befürworter Zufriedenheit ausstrahlten, meldeten sich gleichzeitig ernst zu nehmende Kritiker zu Wort. Sie behaupten: Die Grundrente ist verfassungswidrig. Sie würde ihrer Ansicht nach eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht wohl nicht überstehen. Maßgebliche Vorbehalte werden in Niedersachsen laut. Was bedeutet diese Grundrente? Sie sieht vor, dass Menschen mit einem geringen Verdienst – zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens – einen Aufschlag auf ihre Rente erhalten. Sie müssen dazu mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die SPD wollte das unbedingt, im Sozial-Flügel der Union meldeten sich auch vehemente Befürworter. Aus den Wirtschaftsverbänden und anderen Teilen der CDU/CSU indes kamen erhebliche Vorbehalte. Einer davon lautete, wie die Milliardenbeträge, die zur Finanzierung nötig sind, wohl aufgebracht werden können. Bei den zuständigen Ministern Hubertus Heil (Soziales) und Olaf Scholz (Finanzen) wurde über Monate die Idee einer „Finanztransaktionssteuer“ vertreten, die allerdings gegenwärtig als wenig wahrscheinlich bis unrealistisch gilt. Der nächste offene Punkt war die Bedürftigkeitsprüfung. Darf jemand, der die Voraussetzungen erfüllt, auch dann die Ansprüche stellen, wenn er nebenher noch von einem satten Finanzpolster zehrt? Das Vermögen muss nach aktuellem Stand nicht zur Berechnung herangezogen werden, das Einkommen (samt Kapitalerträgen) schon – es zählt eine Obergrenze von monatlich 1600 Euro für Alleinstehende und 2300 Euro für Verheiratete. Nur der Austausch von Daten der Steuerbehörden dient als Grundlage für die Übermittlung der nötigen Angaben. Reicht das zur Überprüfung? Zweifel wurden laut. Das galt umso mehr, als die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack zu Jahresbeginn in einer DGB-Veranstaltung unverblümt sagte: „Wir werden nichts erheben, was das Finanzamt nicht weiß.“ Jetzt aber hat die Union, allen diesen durchaus schwerwiegenden Bedenken zum Trotz, die Pläne trotzdem abgenickt. Geschah das aus Sorge, man würde sonst der SPD ein populäres Renten-Thema für den bevorstehenden Bundestagswahlkampf schenken? [caption id="attachment_51913" align="alignnone" width="650"] Ralf Kreikebohm, ehemaliger Geschäftsführer der Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, und Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Sozialrecht an der Leibniz-Universität Hannover - Foto: Rentenversicherung; Uni Hannover[/caption] Vielleicht freuen sich die Grundrenten-Fans nun aber auch zu früh. Denn zwei in Fachkreisen anerkannte, für ihre Expertise gefragte Fachleute haben nun scharfe Kritik an den aktuellen Plänen der Großen Koalition in Berlin geübt. Sie verpackten das relativ unspektakulär in einem Meinungsbeitrag auf einer hinteren Seite der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, versteckt unter der eher langweiligen Überschrift „Eine Reform der Rente“. Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Sozialrecht an der Leibniz-Universität Hannover, und Ralf Kreikebohm, ehemaliger Geschäftsführer der Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, lassen in dem Text kein gutes Haar an den Beschlüssen. Die Grundrente verfolge zwar das richtige Ziel, langjährig Versicherten mit mindestens 33 Beitragsjahren einen Zuschlag zu geben, schreiben sie. Aber die Ausformulierung sei verfassungswidrig, sie verstoße gegen die Eigentumsgarantie ebenso wie gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz. Wenn Versicherte mit 30 bis 80 Prozent des Bevölkerungsverdienstes eine höhere Rente bekommen sollen als jene, die mehr als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes hatten, kollidiere das mit der Eigentumsgarantie. Es sei zudem nicht zu rechtfertigen, Versicherten mit weniger als 33 Beitragsjahren die Grundrente zu verwehren, selbst wenn sie unterm Strich mehr Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben als jene mit mehr als 33 Beitragsjahren, die Ansprüche auf Grundrente haben. Brosius-Gersdorf und Kreikebohm gehen noch weiter. Dass im Modell der Grundrente nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeit-Tätigkeit differenziert werde, sei ein weiteres Argument für ihre Verfassungswidrigkeit. Versicherte in Vollzeit, die mehr als 80 Prozent des Bevölkerungsdurchschnitts als Einkommen erzielen, hätten so weniger Rente als Teilzeit-Kräfte, die weniger als 80 Prozent bekommen hatten. Die beiden Rentenexperten vermissen in der Rentenpolitik zudem eine Lösung für die vier Millionen Selbstständigen in Deutschland, von denen 70 Prozent keine gesetzliche Altersversicherung haben. „Alternativlos“ ist aus Sicht der beiden Experten zudem eine Anhebung des Renteneintrittsalters (bisher 67 Jahre) nach dem Jahr 2030. Aufgeschlossen sind Brosius-Gersdorf und Kreikebohm gegenüber der Idee der CSU, eine vierte Säule der Alterssicherung aufzubauen, die aus Unternehmensbeteiligungen besteht. Dies könne man mit dem „Green Deal“ verknüpfen, also mit den Zielen einer stärkeren Förderung klimafreundlicher Unternehmen. Man kann die Stellungnahme der beiden Experten als indirekte Aufforderung begreifen, bei der nächstbesten Gelegenheit die Verfassungsmäßigkeit der Grundrente gerichtlich überprüfen zu lassen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite muss es gerade die SPD schmerzen, dass Brosius-Gersdorf und Kreikebohm hier aktiv werden. Der Braunschweiger Kreikebohm, ein bundesweit respektierter Rentenexperte, zählte einst zu den Beratern von Sigmar Gabriel, als dieser noch Bundeswirtschaftsminister war. Er ist nicht gerade gewerkschaftskritisch oder SPD-fern. Brosius-Gersdorf ist eine profilierte Stimme in sozialpolitischen und gesellschaftspolitischen Diskursen, etwa zur stärkeren Frauenrepräsentanz in den Parlamenten. Vor Jahren hat sie auch mal die SPD-Landtagsfraktion in einem Rechtsstreit vor dem Staatsgerichtshof vertreten. (kw)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #125.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter