Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, der von 2026 an für alle Grundschulen bundesweit gilt, soll nun mit einer besonderen Hilfe des Landes für die Kommunen abgesichert werden. Wie Kultusministerin Julia Hamburg (Grüne) kürzlich erklärte, sind dafür die Regeln des „Ganztagsfinanzierungshilfegesetzes“ verbindlich – eines Bundesgesetzes. Demnach müssen die Länder und die Kommunen einen Anteil von mindestens 30 Prozent an den Investitionskosten tragen. Die Ministerin teilte nun mit, dass entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunalverbänden das Land die Hälfte dieses 30-prozentigen Investitionsanteils übernimmt. Das heißt dann allerdings auch, dass man vom Bund die Übernahme des größten Teils, nämlich 70 Prozent, erwartet. Wie Hamburg erklärte, teilten sich Land und Kommunen den vom Bundesgesetz vorgegebenen Ko-Finanzierungsanteil auf. Die Länder ihrerseits erhalten vom Bund Finanzhilfen von insgesamt 2,75 Milliarden Euro, das bedeute für Niedersachsen einen Anteil von 278 Millionen Euro. Das Land selbst plant für seinen Part für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt 55 Millionen Euro ein. Zur praktischen Anwendung erklärt das Ministerium, ab sofort könnten die kommunalen Schulträger über das Bildungsportal einen Antrag auf landesseitige Förderung stellen.
Der Rechtsanspruch soll allmählich aufwachsen – zunächst beginnt er mit der ersten Klassenstufe, er steigt dann bis zum Beginn des Schuljahres 2029/2030 (im August 2029) weiter an. Wie nun das Geld verteilt werden soll, ist auch zwischen Land und Kommunalverbänden besprochen worden. Maßstab soll die Zahl der Schüler in den Klassenstufen 1 bis 4 in den öffentlichen Schulen jeder Kommune sein. Die Kommunen sollten dann eigenverantwortlich entscheiden, wie diese Mittel verwendet werden sollen. Die Regionalen Schulämter, die auch über die Bewilligung der Anträge entscheiden, stünden beratend den Kommunen zur Seite. So ist es möglich, dass die Ganztagsbetreuung nicht an jeder Grundschule gewährleistet wird – zumal es kleine und schlecht ausgestattete Grundschulen gibt. Eine Variante wäre, die Kinder am Nachmittag zu einer zentralen Einrichtung der Gemeinde zu bringen, in der dann ein Angebot organisiert werden muss. Auch eine gemeindeübergreifende Organisation der Ganztagsbetreuung – also zwischen mehreren benachbarten Orten - wird nicht ausgeschlossen. Allerdings dürfte dabei das Problem entstehen, dass die Fahrtzeiten mitunter zu lang und nur sehr aufwendig zu organisieren sein könnten.
„Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist gleichermaßen zeitlich und finanziell anspruchsvoll.“
Hamburg betont noch einmal, dass die Landesregierung den Kommunen in dieser Sache helfen will: „Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist gleichermaßen zeitlich und finanziell anspruchsvoll. Es ist deshalb elementar, dass Kommunen und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Mit der neuen Richtlinie erhalten die Träger endlich Planungssicherheit bei der Umsetzung ihrer Umbaumaßnahmen. Dabei werden wir sie auf Landesebene auch weiterhin eng begleiten.“ Ein Umstand wirkt bei der aktuellen Situation tatsächlich entlastend: Gegenwärtig beträgt die Quote der jetzt schon als Ganztagsschulen eingerichteten Grundschulen landesweit laut Kultusministerium 70 Prozent. Das heißt, dass in zwei Dritteln aller Grundschulen bereits Ganztagsangebote vorhanden sind. Wie jetzt in diesen und in allen übrigen Schulen der Ganztag organisiert wird und welche Kräfte dort zur Betreuung eingesetzt werden, sollen die Kommunen nach Mitteilung der Landesregierung selbst festlegen. „Wir wollen den Schulträgern vor Ort größtmögliche Flexibilität und einen größtmöglichen Handlungsspielraum geben.“ Das könnte dann womöglich auch heißen, an einigen Schulen die Betreuung abzuspecken und sie an anderen aufzubauen.
Offen sind nun noch einige Details: Neun von zwölf Monaten im Jahr (außerhalb der Ferienzeit) soll der Anspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden – und zwar in den Schulen. Investitionen werden gefördert, ab 2026 gibt es auch einen Landeszuschuss zu den Betriebskosten. Was die Betreuung während zwei von drei Monaten in der Ferienzeit angeht, sollen die bisherigen Angebote der Kommunen „als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden“, teilte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) nach einem Gespräch mit Ministerin Hamburg über dieses Thema mit. NLT-Präsident Sven Ambrosy setzt sich indes für pragmatische Lösungen ein: „Für eine Umsetzung des Rechtsanspruchs an acht Stunden, fünf Tage die Woche, fehlt es schlicht an Geld und Personal.“


