
Lebensgefährtin Melisa Ohlendieck. | Foto: Wallbaum
Der Traum von der Teilnahme an der Landtagswahl geht für den 35-jährigen Kodjovi Kougblenou zunächst einmal nicht in Erfüllung. Der Sprachlehrer und Jurist aus Bassum (Kreis Diepholz), der aus Togo stammt und in Niedersachsen lebt, musste am Donnerstag gleich mehrere Niederlagen einstecken – politisch wie juristisch. Eigentlich wollte Kougblenou, dass sein Integrationsverein „Sprache verbindet“ als Partei anerkannt wird und zur Landtagswahl antreten darf. Das lehnte der Landeswahlausschuss schon vor Wochen ab. Dann wollte er im Wahlkreis 40 (Syke) als Einzelbewerber antreten – und das verwarf der Kreiswahlausschuss aus formalen Gründen vergangene Woche. Dagegen zog der junge Mann vor den Staatsgerichtshof, und die Richter entschieden am Donnerstag gegen ihn. Gleichzeitig tagte im Landtag noch einmal der Landeswahlausschuss, um über eine Beschwerde von Kougblenou gegen seine Nicht-Zulassung in Syke zu befinden. Nach einer Stunde stand fest: Einstimmig weist das Gremium den Antrag des Bassumers zurück. Nun sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
Wie ein geschlagener Verlierer sieht der 35-Jährige, der von seiner Lebensgefährtin Melisa Ohlendieck nach Hannover in den Landtag begleitet wurde, nicht aus. „Vielen Dank, dass ich vortragen durfte“, sagte er lächelnd nach einer Kurzvorstellung seiner Argumente. Er hat sein Möglichstes versucht – und nun geht es eben auf anderen Wegen weiter. Kougblenou gehört nicht zu den Wutbürgern oder verbissenen Einzelkämpfern, die unbedingt in der Politik Karriere machen wollen. Er engagiert sich in Bassum ehrenamtlich stark, sein Verein „Sprache verbindet“ schafft Angebote für Jugendliche und Kinder, der 35-Jährige gilt als die treibende Kraft für viele soziale Projekte. Im vergangenen Jahr bei der Kommunalwahl trat er als Einzelbewerber an und schaffte spontan den Sprung in den Rat. „Danach dachte ich, das kann man doch auf Landesebene schaffen“, meinte er und nahm Schwung für den nächsten Anlauf.
Mit den formalen Hürden hat er wohl nicht gerechnet. Die Vereinssatzung reichte er in leicht abgewandelter Form als Parteisatzung ein. Aber der Landeswahlausschuss lehnte ab und erklärte, dass für die Eigenschaft einer Partei doch etwas mehr nötig sei – etwa ein politisches Programm, mehrere Untergliederungen und ein Vorstand. Kougblenou ließ sich nicht beirren und wählte die nächste Variante, als Einzelbewerber in seinem Wahlkreis für das Direktmandat zu kandidieren. Doch hier besagt die Vorschrift im Landeswahlgesetz, dass bis zum 69. Tag vor der Wahl (also bis zum 1. August) 100 Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises handschriftlich vorgelegt werden müssen. Der Bassumer mobilisierte seine Vertrauten, doch in der Frist kamen dann nur 70 Unterschriften zusammen. Daraufhin lehnte der Kreiswahlausschuss seine Zulassung zur Wahl am 12. August ab.
Wer nun erwartet hätte, da sei ein Idealist am Werke, der sich in Vorschriften und Fristen nicht so genau auskennt und das juristische Handwerk erst noch lernen müsste, sah sich in der Sitzung des Landeswahlausschusses getäuscht. Vor dem Ausschuss argumentierte ein wortgewandter Jurist betont sachlich mit schlagkräftigen Argumenten, die selbst die sonst in derartigen Debatten stets dominante Landeswahlleiterin Ulrike Sachs zeitweise fast aus dem Konzept gebracht hätten. Kougblenou sagte, es sei immer noch Corona-Zeit, er selbst und seine Lebensgefährtin hätten sich während einer politischen Veranstaltung angesteckt und seien anschließend in Quarantäne gegangen. Viele von den rund zehn anderen Mitstreitern hätten sich auch infiziert, und so hätte die Gruppe gar nicht die Kraft gehabt, mehr Unterstützer-Unterschriften zu sammeln. „Außerdem ist die Reaktion vieler Leute doch immer noch, dass sie auf Abstand gehen und man ihnen nicht zu nah kommen soll, viele haben noch Angst“, sagt der Bassumer. Da könne man ihnen keine Unterschriftenliste vor die Nase halten.
Er frage sich also, warum das Innenministerium in Hannover nicht dem Beispiel der Bundes-Regeln vor der Bundestagswahl gefolgt sei und das Quorum für Unterstützer-Unterschriften abgesenkt habe. „Das geschah, weil die Lage heute ganz anders ist als 2021. Viele Veranstaltungen finden doch schon wieder statt“, entgegnete die Landeswahlleiterin. „Aber für die Parteien gibt es bis heute schon Ausnahmen, sie konnten ihre Kandidatenaufstellungen laut Corona-Sonderverordnung in abgewandelter Form machen“, sagte daraufhin Kougblenou und fügte hinzu. „Ich sehe darin eine Ungleichbehandlung“. Sachs konterte: „Sie vergleichen Äpfel und Birnen, denn die Lage ist doch völlig anders als zu Corona-Spitzenzeiten.“ Im Übrigen hätten andere Parteien und Einzelbewerber es ja auch geschafft, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Kougblenou indes sieht das nicht ein. Auch das Argument, eine gewisse Anzahl von Unterstützer-Unterschriften sei zum Beleg der Ernsthaftigkeit einer politischen Kandidatur nötig, nimmt der Bassumer auseinander: „Ich habe doch schon mit meiner kommunalpolitischen Arbeit bewiesen, wie ernsthaft ich arbeite.“
Am Ende des Schlagabtauschs folgt der Landeswahlausschuss einstimmig der Linie von Sachs. „Wir könnten hier ja sowieso keine Gesetze ändern, sondern müssen nur darauf achten, dass sie richtig angewandt werden“, sagt sie. Widerspruch von Kougblenou: „Was nützen die Gesetze, wenn die Umstände sich gravierend geändert haben?“


