Was alles zum Begriff der „Hass-Kriminalität“ gehört, das ist schon eine Abwägungsfrage. So berichtet Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, der Leiter der Zentralstelle für die Verfolgung dieser Art von Kriminalität in der Staatsanwaltschaft Göttingen, dass es zunächst um die Verfolgung von Beleidigungen und ähnlichen Aktivitäten im Internet geht. Wenn Menschen im Netz bedroht oder angegriffen werden, wenn zu Gewaltaktionen gegen bestimmte Amtsträger aufgerufen wird, dann schreiten die Ermittler ein.

Sie versuchen, den Autoren dieser Einträge auf die Spur zu kommen. Wie Laue erzählt, sind einige Absender von Einträgen ausgesprochen geschickt – sie würden auf direkte Angriffe verzichten, mit Bildern spielen oder bewusst provozieren. So gibt es einen Fall, in dem ein Foto mit farbigen Kindern verbreitet wurde mit dem Hinweis „Willkommen in Deutschland“. Dies habe dann eine Welle ausländerfeindlicher Kommentare verursacht. Dabei ist die Strafbarkeit oder Anstößigkeit der Ursprungsnachricht alles andere als erwiesen.
Die Zentralstelle in Göttingen hat ihre Arbeit am 1. Juli 2020 begonnen, ihr Grundstein wurde gelegt auf Basis einer Vereinbarung der damaligen SPD/CDU-Koalition. Sämtliche Verfahren der „Hass-Kriminalität“ werden in Göttingen gebündelt, es gibt eine enge Kooperation mit den anderen zehn niedersächsischen Staatsanwaltschaften. Mit zivilen Opferschutz-Organisationen arbeitet die Zentralstelle eng zusammen. Im gesamten Jahr 2023 habe es 2600 Vorgänge gegeben, berichtet Laue. 320 davon hätten mit einem Strafbefehl oder einer Anklage geendet. Das ist zwar kein besonders hoher Anteil, aber ein Anfang. Laue erläutert, wie die Ermittler im Netz recherchieren, auf Profilen der Social-Media-Kanäle. Fotos werden untersucht, frühere Einträge und Hinweise auf Identitäten. Die Tatsache, dass immer mehr Menschen Hassparolen aussprechen und ihre wirklichen Namen dabei nicht verbergen, helfe den Staatsanwälten bei ihrer Arbeit. 80 Prozent der Delikte, bei denen ermittelt wird, hätten einen politischen Hintergrund und drehten sich beispielsweise um Volksverhetzung. Der Rest ranke um Nötigung, Bedrohung oder Verleumdung. Rassistische Aktivitäten richteten sich gegen die Nationalität, die Hautfarbe, die Religion oder die sexuelle Orientierung derjenigen, die im Netz attackiert und beleidigt werden.
Die Frage, ob die Verwendung des „Judensterns“ im Zusammenhang mit den Protesten gegen Corona-Impfungen eine Verharmlosung des Holocaust darstellt, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich bewertet. Laue sagt, dass das OLG in Braunschweig und das OLG in Oldenburg den Straftatbestand darin nicht erfüllt sehe, das OLG Celle habe sich noch nicht festgelegt. Mehrere süddeutsche Oberlandesgerichte hätten die Holocaust-Leugnung an dieser Stelle bejaht. Der Leiter der Zentralstelle sieht ein Problem darin, dass ein Klima von Hass, Gewalt und Aggression zunehmend auch andere im politischen Diskurs einschüchtere. Aus der Furcht, selbst bedroht zu werden, würden sich viele politisch interessierte Menschen aus dem öffentlichen Diskurs zurückziehen.

Gegenwärtig registrieren die Ermittler so viele Einträge von Hass-Botschaften wie nie zuvor, das könne auch eine Folge des Nahost-Konflikts sein. Die Möglichkeit, problematische Einträge im Netz zu löschen, sei oft nicht einfach. Die Plattformanbieter seien verpflichtet, strafbare Inhalte auf ihren Seiten zu melden und zu löschen. Bisher sei aber die Bereitschaft der Anbieter, mit den staatlichen Behörden zu kooperieren, nicht allzu ausgeprägt gewesen.


