Es hätte der Durchbruch sein können: Nachdem Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im vergangenen Sommer die Dramatik in manchen Teilen des Landes erkannt und die Wolfspolitik zur Chefsache erklärt hatte, war Bewegung in die Sache gekommen. Nach einem Gespräch mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), bei dem auch Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (ebenfalls Grüne) anwesend war, hatte man sich in Berlin ernsthafte Gedanken gemacht, wie man den Ländern mehr Handhabe gegen den sich immer weiter ausbreitenden Beutegreifer verschaffen könnte. Das Ergebnis war ein minimalinvasives Vorgehen: Keine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, dafür eine neue Handreichung für die Verwaltung. Ein überarbeiteter „Praxisleitfaden Wolf“ sollte den Abschuss auffällig gewordener Tiere vereinfachen. Durch das einheitliche neue Vorgehen hoffte man, die Justiz zu besänftigen. Frei nach dem Motto: Wenn wir alle das so machen, wird’s schon richtig sein.

Die konkrete Umsetzung dieser Idee, die Lemke im Herbst vorgestellt und dann auf der Umweltministerkonferenz mit den Ressortleitern der Bundesländer abgestimmt und vereinbart hatte, ließ zwar länger auf sich warten als im Umweltministerium in Hannover angenommen worden war. Doch seit ein paar Wochen ist das neue Wolfs-Abschussregime in Niedersachsen nun in Kraft gesetzt – wenn auch noch nicht bis ins letzte Detail. Wie man es hier gemacht hat, darauf schaut man auch in den anderen Bundesländern ganz genau. Niedersachsen solle Vorreiter sein, erklärte auch Meyer immer wieder. Umso interessanter macht das nun die Nagelprobe, auf die es der Minister vor ein paar Wochen ankommen lassen wollte: Der erste Wolf sollte nach den neuen Regeln zum Abschuss freigegeben werden.
Der dafür maßgebliche Vorfall ereignete sich in der Region Hannover; ein Wolf hatte wiederholt Rinder gerissen. Gemäß der neuen Regelung erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Abschussgenehmigung im Schnellverfahren. Für 21 Tage sollte der Abschuss jedes Wolfes unabhängig der genetischen Identifikation in einem Radius von einem Kilometer rund um den Tatort erlaubt sein. Doch so weit kam es nicht: Mit mehreren Eilanträgen wurde versucht, den Abschuss zu verhindern. Am 5. April entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, dem Widerspruch des Vereins „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ stattzugeben. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass der im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Pflicht zur Individualisierung – also der Identifikation eines ganz bestimmten Tätertieres, für welches die Abschussgenehmigung nur gelten darf – nicht nachgekommen worden sei. Eine Beschwerde des NLWKN gegen diese Entscheidung wurde Mitte April zurückgewiesen.
Im Umweltministerium wartet man jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegründung, die wohl auch Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des Schnellabschussverfahrens enthalten soll. Nach Aussagen des OVG Lüneburg ist mit einer Veröffentlichung voraussichtlich in der kommenden Woche zu rechnen. Auch wenn die abschließende Bewertung also noch aussteht, zeichnen sich nun verschiedene Wege ab, die in der Wolfspolitik eingeschlagen werden können:
Klar ist, dass die Politik auf allen Ebenen klug beraten wäre, das Wolfsproblem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ein Versagen des Staates erkennen zunehmend mehr Menschen auch dort, wo der Staat Wolf und Weidehaltung nicht mehr in Einklang bringen kann. Was tatsächlich droht, sind Selbstjustiz und enttäuschte Wähler, die sich von diesem System abwenden.


