25. Apr. 2024
Umwelt

Wie es nach dem Scheitern der Wolfspolitik nun weitergehen kann

Es hätte der Durchbruch sein können: Nachdem Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im vergangenen Sommer die Dramatik in manchen Teilen des Landes erkannt und die Wolfspolitik zur Chefsache erklärt hatte, war Bewegung in die Sache gekommen. Nach einem Gespräch mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), bei dem auch Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (ebenfalls Grüne) anwesend war, hatte man sich in Berlin ernsthafte Gedanken gemacht, wie man den Ländern mehr Handhabe gegen den sich immer weiter ausbreitenden Beutegreifer verschaffen könnte. Das Ergebnis war ein minimalinvasives Vorgehen: Keine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, dafür eine neue Handreichung für die Verwaltung. Ein überarbeiteter „Praxisleitfaden Wolf“ sollte den Abschuss auffällig gewordener Tiere vereinfachen. Durch das einheitliche neue Vorgehen hoffte man, die Justiz zu besänftigen. Frei nach dem Motto: Wenn wir alle das so machen, wird’s schon richtig sein.

Foto: GettyImages-Byrdyak

Die konkrete Umsetzung dieser Idee, die Lemke im Herbst vorgestellt und dann auf der Umweltministerkonferenz mit den Ressortleitern der Bundesländer abgestimmt und vereinbart hatte, ließ zwar länger auf sich warten als im Umweltministerium in Hannover angenommen worden war. Doch seit ein paar Wochen ist das neue Wolfs-Abschussregime in Niedersachsen nun in Kraft gesetzt – wenn auch noch nicht bis ins letzte Detail. Wie man es hier gemacht hat, darauf schaut man auch in den anderen Bundesländern ganz genau. Niedersachsen solle Vorreiter sein, erklärte auch Meyer immer wieder. Umso interessanter macht das nun die Nagelprobe, auf die es der Minister vor ein paar Wochen ankommen lassen wollte: Der erste Wolf sollte nach den neuen Regeln zum Abschuss freigegeben werden.

Der dafür maßgebliche Vorfall ereignete sich in der Region Hannover; ein Wolf hatte wiederholt Rinder gerissen. Gemäß der neuen Regelung erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine Abschussgenehmigung im Schnellverfahren. Für 21 Tage sollte der Abschuss jedes Wolfes unabhängig der genetischen Identifikation in einem Radius von einem Kilometer rund um den Tatort erlaubt sein. Doch so weit kam es nicht: Mit mehreren Eilanträgen wurde versucht, den Abschuss zu verhindern. Am 5. April entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, dem Widerspruch des Vereins „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ stattzugeben. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass der im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Pflicht zur Individualisierung – also der Identifikation eines ganz bestimmten Tätertieres, für welches die Abschussgenehmigung nur gelten darf – nicht nachgekommen worden sei. Eine Beschwerde des NLWKN gegen diese Entscheidung wurde Mitte April zurückgewiesen.

Im Umweltministerium wartet man jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegründung, die wohl auch Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des Schnellabschussverfahrens enthalten soll. Nach Aussagen des OVG Lüneburg ist mit einer Veröffentlichung voraussichtlich in der kommenden Woche zu rechnen. Auch wenn die abschließende Bewertung also noch aussteht, zeichnen sich nun verschiedene Wege ab, die in der Wolfspolitik eingeschlagen werden können:

  • Bundesrecht ändern: Offenkundig ist die fixe Idee des Bundesumweltministeriums, man könne die Abschüsse von Problemwölfen durch eine Anpassung des Praxisleitfadens vereinfachen, vom OVG Lüneburg nun in den Papierkorb befördert worden. Im Bundesnaturschutzgesetz ist genau geregelt, unter welchen Umständen streng geschützte Tiere „entnommen“ werden dürfen. Dort heißt es etwa, dass zur Abwendung von wirtschaftlichen Schäden Ausnahmen vom Schutz der Tiere gemacht werden dürfen – sofern es keine Alternativen dazu gibt und die Population durch das Eingreifen nicht gefährdet wird. Gemäß der strengen Auslegung des Gesetzestextes, die bislang üblich war, zählt zu den Vorgaben zudem auch die Bestimmung des Einzeltiers. Die Entscheidung aus Lüneburg deutet jetzt an, dass eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes doch notwendig sein könnte, um die Vorstellung einer vereinfachten Entnahme ohne DNA-Probe zu erlauben. Dass es in dieser Legislaturperiode eine solche Gesetzesänderung noch geben könnte, gilt aber als äußerst unwahrscheinlich. Denn in gut einem Jahr sind Bundestagswahlen.


  • Auf Europa warten: Parallel zum Kurswechsel in Berlin hat man auch in Brüssel eine neue Richtung in der Wolfspolitik eingeschlagen. Nach Auswertung neuster Zahlen und Sichtung zahlreicher Stellungnahmen hat die EU-Kommission eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes vorgeschlagen. Dieser Vorschlag liegt aktuell im EU-Rat und wird dort auf Fachebene bearbeitet. Sollten sich die EU-Mitgliedstaaten einigen, dem Vorschlag der Kommission zu folgen, richten diese einen Antrag an den Europarat. Denn bevor die EU den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie ändern kann, muss dieser Schritt zunächst in der sogenannten Berner Konvention, einem internationalen Naturschutzabkommen, vorgenommen werden. Der früheste Zeitpunkt dafür ist Anfang Dezember – dann trifft sich der „Ständige Ausschuss“ zur Berner Konvention das nächste Mal zu seiner regulären jährlichen Tagung in Straßburg. Hat man sich auf Ebene des Europarates entschieden, geht der ganze Weg wieder zurück über die EU, den Bund bis hin zum Land. Ob das schneller gehen wird als eine Änderung auf nationaler Ebene? Zweifel sind erlaubt.


  • Zäune bauen: Beide Verfahren helfen den Nutztierhaltern in Niedersachsen unterdessen reichlich wenig. Gleichwohl wächst die Gefahr für Weidetiere von Tag zu Tag. Was kann Meyer also tun? Da befindet sich der Minister in einer Zwickmühle. Die Naturschutzverbände pochen schon lange darauf, dass Abschüsse einzelner Tiere kein Beitrag zum Herdenschutz sind und dass viel mehr für tatsächlich wirksame Maßnahmen wie etwa den Bau wolfsabweisender Zäune getan werden sollte. Im aktuellen Landeshaushalt steht dafür so viel Geld bereit wie nie zuvor. Und doch weiß man jetzt schon: Das wird nicht reichen. Reichen wird das Geld erst recht nicht, wenn man nun auch noch alle Rinder und Pferde entsprechend einzäunen möchte. Bislang gilt für diese großen Tiere der Schutz bereits durch die Herde als gegeben. Es zeigt sich immer häufiger, dass das in der Praxis nicht stimmt. Abgesehen von den hohen Kosten für den Zaunbau hat Meyer damit noch ein anderes Problem: Erklärtes Ziel ist es schließlich auch, Naturräume zu vernetzen, um genetische Vielfalt zu ermöglichen. Das wird immer schwerer, wenn jede Koppel mit Wolfszäunen umstellt wird.

Klar ist, dass die Politik auf allen Ebenen klug beraten wäre, das Wolfsproblem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ein Versagen des Staates erkennen zunehmend mehr Menschen auch dort, wo der Staat Wolf und Weidehaltung nicht mehr in Einklang bringen kann. Was tatsächlich droht, sind Selbstjustiz und enttäuschte Wähler, die sich von diesem System abwenden.

Dieser Artikel erschien am 26.4.2024 in Ausgabe #078.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter
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