Die Aufgabe, die der neue Finanzminister Gerald Heere zu Beginn dieser Woche zu bewältigen hatte, war nun alles andere als einfach. Er sollte mehrere Prämissen beherzigen. Erstens musste er trotz der Steuermehreinnahmen sparsam bleiben – denn die Inflation frisst viele der Mehreinnahmen über die höhere Kosten wieder auf, nicht zuletzt auch die Zins- und Personalkosten. Auf einen möglichen sehr hohen Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten im Herbst muss man vorbereitet sein.

Zweitens musste er das Wahlversprechen „A13 für alle Lehrer“ einlösen – eine Mehrbelastung von dauerhaft 176 Millionen Euro jährlich. Drittens sollte die Rücklage von 600 Millionen Euro unangetastet bleiben. Und viertens musste Heere wenigstens das Grundvermögen für die geplante Landeswohnungsgesellschaft reservieren, das sind noch mal 100 Millionen Euro. Des Ministers Rätsel lautete nun: Wie kann man das alles erreichen, wenn man gleichzeitig noch Geld bereitstellen muss für die vielen ungelösten Probleme – nötige neue Krankenhäuser, Personalengpässe in Kindergärten, Gebäudesanierung und Klimaschutz-Investitionen?
Heere und seine Mitarbeiter brüteten darüber – und präsentierten dann gestern einen Vorschlag, der vielleicht nicht gerade genial ist, aber nach der ersten Prüfung immerhin rechtlich kaum angreifbar. Die gewaltige Summe von acht Milliarden Euro, die im „Corona-Sondervermögen“ angehäuft war, hatte sich das Finanzministerium näher angeschaut. Ein Teil ist schon ausgegeben, der größere Teil von mehr als 4 Milliarden Euro schon fest verplant. Es waren aber noch 2,1 Milliarden Euro übrig, die offensichtlich nicht mehr für die Corona-Bekämpfung gebraucht werden.

Schon im Mai, damals in einer Geheimaktion ohne anschließende Mitteilung an die Öffentlichkeit, verständigte sich das Kabinett darauf, diese 2,1 Milliarden Euro vorzeitig zu tilgen. Das heißt, der Betrag wurde auf einen Schlag zurückgezahlt. 500 Millionen Euro aus dem Jahresabschluss für 2022 wurden ebenfalls zusätzlich getilgt. Welchen Sinn hat nun dieser Schritt, da doch die Tilgung der Corona-Kredite von 2025 an sowieso verpflichtend gewesen wäre?
Der Unterschied liegt im Detail. Die bisherige Konzeption sah vor, den Gesamtbetrag nur in sehr kleinen Teilschritten zu tilgen. Die jetzt aber beschlossene kräftige Einmal-Tilgung des riesigen Betrags von 2,6 Milliarden Euro wirkt sich tatsächlich entlastend für das Land aus. Wenn man dieses Geld – wie den übrigen Teil der Corona-Kredite – tatsächlich verplant und ausgegeben hätte, wäre von 2025 an ein jährlicher Tilgungsbetrag von 280 Millionen Euro fällig geworden – und das 24 Jahre lang. Mit der Einmal-Tilgung der 2,6 Milliarden Euro aber sinkt der künftige Tilgungsbetrag auf jährlich 170 Millionen Euro. Das heißt: Von 2025 an wird das Land 110 Millionen Euro jährlich weniger für die Tilgung der Corona-Kredite aufwenden müssen.
Dieser Schritt ist nun noch nicht mutig, sondern kluge Haushaltsvorsorge angesichts der Tatsache, dass doch ein erheblicher Teil der Corona-Kredite nicht benötigt worden ist. Mutig ist eher das, was Heere als nächsten Schritt folgen lässt. Die 110 Millionen Euro, die in den kommenden Jahren bis zum Jahr 2049 weniger für die Tilgung aufgebracht werden müssen, überlässt die Landesregierung nicht den nächsten Landesregierungen und Landtagen, die das Geld dann frei verplanen könnten. Nein, die Regierung Weil drittelt die Beträge und setzt sogenannte „Verpflichtungsermächtigungen“ ein – also feste Vorgaben, wie in den kommenden Jahren dieses Geld ausgegeben werden soll.

Das erste Drittel fließt in den Krankenhaus-Topf. Dort sieht die Rechnung so aus: Jährlich gibt das Land von 2025 an einen Betrag von 45 Millionen Euro, die Kommunen sollen aus ihren Töpfen 30 Millionen Euro zuschießen. Über zehn Jahre würden sich so 750 Millionen Euro ansammeln. Wenn man die 230 Millionen Euro hinzurechnet, die das Land sowieso jährlich in den Krankenhausbau-Etat geben will, kommt man auf einen Betrag von mehr als 3 Milliarden Euro. Dass in einem alten Krankenhaus-Sondermögen noch 300 Millionen Euro vorhanden sind, verbessert die Ausgangslage zusätzlich.
Nach Darstellung der Landesregierung kann das Land damit also behaupten, für zehn Jahre eine Summe von mehr als 3 Milliarden Euro für die Kliniken bereitstellen zu wollen. Das werde über „Verpflichtungsermächtigungen“ abgesichert und schaffe damit eine ausreichend klare Basis dafür, die Neubau-Investitionen in Ostfriesland, im Heidekreis und in Diepholz starten zu können.
Das zweite Drittel ist für Klimaschutz, Moorschutz und Ökologie geplant, jährlich soll das Land hierfür 44 Millionen Euro zur Seite legen – Nutznießer werden das Umwelt- und das Agrarministerium. Der dritte Topf soll um jährlich 21 Millionen Euro angefüllt werden, daraus sollen energetische Sanierungen von Landesgebäuden, etwa Hochschulen und Behörden, finanziert werden. Alle Ressorts sollen hierbei mitwirken.

Was hat nun dieser von Heere eingeschlagene Weg für Vor- und Nachteile?
Wenn aus den gestrigen Ankündigungen von Weil und Heere tatsächlich Verpflichtungsermächtigungen folgen, bedeuten die Kabinettsbeschlüsse nicht weniger als die Bindung des Landes an dauerhafte Ausgaben – für den Klimaschutz (wie Rot-Grün schon länger angekündigt hat), aber auch für die Krankenhaus-Investitionen. Das kann wegen dieser unbestreitbar sinnvollen Investitionen begrüßt werden. Auf der anderen Seite heißt das aber, dass die Minister und Landtagsabgeordneten in den nächsten Jahren strikt an die jetzt vom Kabinett Weil entworfenen Regeln gebunden sind – selbst dann, wenn sich die Einnahmen weit weniger gut entwickeln als bisher in allen Prognosen dargestellt.

Man kann in dem Vorgehen der Regierung auch ein demokratietheoretisches Problem erkennen. Denn der Spielraum, den künftige Politiker haben, engt sich umso stärker ein, je größer die aktuellen Vorfestlegungen sind. Problematisch ist das auch deshalb, weil die Regierung gleichzeitig darauf verzichtet, ihre bisher angesammelten Rücklagen in nicht unbeträchtlichem Umfang von 600 Millionen Euro nicht anzutasten. Außerdem ist längst nicht klar, wie rechtlich trittfest die rot-grüne Idee, in der Zukunft Investitionen über Schatten-Haushalte abwickeln zu können, ausgestaltet wird. Bisher hat es die Regierung noch nicht geschafft, diesen Gedanken mit ausformulierten Konzepten zu unterfüttern.
Das von Weil und Heere verkündete Haushaltskonzept hat nun drei Besonderheiten. Erstens die schon beschriebene Festlegung von Ausgaben für die Folgejahre. Zweitens die enorme Zurückhaltung bei den aktuellen Ausgaben. Und drittens die Herausnahme weniger Teilvorhaben, die in den Mittelpunkt rücken. Der dritte Punkt betrifft vor allem die Lehrer, die nun alle A13 bekommen sollen. Weil etwa für Kindergärten, für Polizei oder für weitere Medizin-Studienplätze kaum etwas unternommen wird, für die Lehrer aber ganz viel, entsteht ein Ungleichgewicht.
Das spiegelt sich auch in enttäuschten Reaktionen etwa der Polizeigewerkschaften wieder. Zugleich darf man bezweifeln, ob die Beschlüsse ausreichend sind, den gewaltigen Nachholbedarf für Investitionen etwa in den Kliniken zu decken. Die jährlichen Beträge, die versprochen werden, wirken angesichts der enormen Gesamtsumme doch sehr mager.
Nach den Sommerferien werden in den Landtagsfraktionen die Diskussionen darüber beginnen, ob die Prioritäten im Haushaltsplanentwurf der Regierung noch verändert werden sollen. Man kann darauf wetten, dass sich im Vorfeld sehr viele Verbände bei SPD und Grünen melden und auf Ergänzungen pochen werden.


