1. Juli 2018
Kommentar

Wir müssen den Rundfunk an seinen öffentlichen Auftrag erinnern

Ist der Rundfunkbeitrag zu niedrig oder zu hoch? Ist die Präsenz im Internet zu gering oder zu stark? Über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird derzeit viel diskutiert. Im Politikjournal Rundblick begleiten wir die Debatte mit einer Serie von Gastkommentaren. Heute lesen Sie den Beitrag von Prof. Hubert Meyer, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages und für die kommunalen Spitzenverbände Mitglied im NDR-Rundfunkrat.

Es ist eine eigenwillige Diskussion, die um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geführt wird. Einige private Printmedien malen wortgewaltig das Gespenst eines übermächtigen Staatsrundfunks an die Wand, andere bezweifeln, ob die öffentlich rechtlichen Sender überhaupt noch die relevanten Schichten der Bevölkerung erreichen. Mit den Fakten haben beide Einschätzungen wenig zu tun. Weder haben noch streben die Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio nach einer dominanten Stellung im Telemedienbereich, wie ihnen zum Teil unterstellt wird. Noch wenden sich die Zuschauer in Scharen ab. Im Gegenteil erreichen die öffentlich-rechtlichen Sender über Fernsehen und Hörfunk unverändert breite Teile aller Bevölkerungsschichten.

Politisch kommt Kritik vor allem vom rechten Rand des Spektrums. Manch einem mag allein das genügen als Beleg dafür, dass vieles richtig läuft. Das wäre zu einfach. Wer sich aber noch an manche aufgeregten Diskussionen zur Zeit der Ministerpräsidenten Gerhard Schröder oder Christian Wulff um die Zukunft beispielsweise des Norddeutschen Rundfunks erinnern kann, dem kommt die derzeitige Diskussion doch ein wenig überhitzt vor. Aus den Reihen der Landesregierungen äußert niemand grundsätzliche Kritik. Die Welt scheint sich daran zu entscheiden, ob der seit dem 1. April 2015 auf 17,50 Euro abgesenkte Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 2021 angepasst werden muss oder nicht. Dazu liegt ein 415 Seiten starker Zwischenbericht der zuständigen unabhängigen Kommission („KEF“) vor, und es gibt Streit um mögliche Einsparpotentiale zwischen den Ländern und den Anstalten. Diese Auseinandersetzung muss geführt werden und wird geführt. Man würde sich von den Ländern allerdings ähnliche Sorge und Sorgfalt im Umgang mit dem Geld des Bürgers auch in anderen Feldern der Politik wünschen.

Vor einem Jahr hat die historische Kommission der ARD ein Symposium unter dem Thema „Wem gehört der Rundfunk? Gesellschaftliche Teilhabe und Kontrolle“ veranstaltet. Die Kommunen kennen die Fragestellung von „ihren“ Sparkassen. Weder die Rundfunkanstalten noch die Sparkassen haben zivilrechtlich einen „Eigentümer“. Sie legitimieren sich allein und ausschließlich durch den öffentlichen Auftrag, den der Gesetzgeber ihnen übertragen hat. Mit guten Gründen ist dies - und nur dies - verfassungsrechtlich die Stellschraube der Politik gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern. Wie dieser Programmauftrag umgesetzt wird, ist den Intendanten und den Redaktionen überlassen. Sie werden dabei kontrolliert und begleitet durch unabhängige Gremien, deren Staatsferne seit dem sogenannten „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014 nochmals bekräftigt wurde.

Dieses kompliziert anmutende Geflecht geteilter Verantwortung funktioniert. Der 58-köpfige Rundfunkrat des NDR hat vor wenigen Wochen den Verwaltungsrat neu gewählt, ohne dass dies Gegenstand einer (partei)politischen Debatte war. Dem sehr bunt zusammengesetzten Rundfunkrat obliegt es, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten und die Einhaltung der Programmanforderungen zu überwachen. Kritische Distanz gegenüber der Hausleitung und ein gutes Miteinander bei der Wahrnehmung der jeweiligen Verantwortung sind keine Gegensätze. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender tragen eine hohe Verantwortung für die Entwicklung einer offenen demokratischen Gesellschaft. Für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederum tragen unterschiedliche Akteure Verantwortung. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse erfordern ein neues Problembewusstsein für kommende Herausforderungen. Die Bundesländer müssen insbesondere prüfen, ob der in den Staatsverträgen dokumentierte Programmauftrag noch den aktuellen Erfordernissen entspricht. Diesen umzusetzen, ist alleinige Aufgabe der Sender. Deren Gremien müssen die Gewähr dafür bieten, dass mit hinreichender Sensibilität den aktuellen Fragestellungen begegnet wird. Erst wenn wir wissen, was wir inhaltlich wollen, sollte die Debatte geführt werden, was dies uns wert sein darf.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #123.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum