Andernfalls würde man riskieren, dass das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Klage eine einstweilige Verfügung gegen einen solchen Regierungsbeschluss erlassen würde.
Prof. Homburg, Direktor des Instituts für öffentliche Finanzen, erinnert daran, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert ist. Wer nun wie Walter-Borjans ein 500-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm auflegen wolle, könne das nicht ohne Änderung des Grundgesetzes tun. „Andernfalls würde man riskieren, dass das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Klage eine einstweilige Verfügung gegen einen solchen Regierungsbeschluss erlassen würde“, sagt Prof. Homburg. Für eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz sieht der Wirtschaftswissenschaftler aber keine Bereitschaft von Union, FDP und AfD – und auch eines Teils der Grünen. Damit sei die Zweidrittelmehrheit Illusion. Auch inhaltlich hält Prof. Homburg nichts von einem solchen Investitionsprogramm. Tatsache sei, dass der Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren prall gefüllt gewesen sei, nur habe die Koalition mit der Rentenpolitik und ähnlichen Beschlüssen vor allem sozialpolitisch gewirkt und nicht die Investitionen verstärkt. Ein anderes Problem sei, dass die Investitionen gar nicht so schnell abfließen könnten wie es nötig wäre. So müssten Bund, Länder und Gemeinden die Erfahrung machen, dass viele Mittel zum Jahresende übrig bleiben, weil neue Projekte gar nicht so schnell umzusetzen wären, wie es erforderlich wäre. Zum einen dauere die Planungszeit zu lange, zum anderen meldeten sich immer wieder Bürgerinitiativen oder Verbände, die dagegen protestieren und klagen – und die Realisierung weit, weit hinauszögern. Ein Konjunkturprogramm, wie es Esken immer wieder fordere, sei außerdem nicht mehr nötig, da die befürchtete Rezession nicht eingetreten sei und die Arbeitslosigkeit gegenwärtig ein Allzeittief nach der Wiedervereinigung erlebe.
Das mindeste wäre nun, die Schuldenbremse im Grundgesetz zu ändern – indem die Investitionen davon ausgenommen werden.
Prof. Horn, Leiter des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, vertritt eine ganz andere Position als sein Kollege Homburg. Die Schuldenbremse im Grundgesetz hält er für „dringend reformbedürftig“, damit die digitale Infrastruktur in Deutschland vorankommen kann und das Land international wettbewerbsfähig wird. Dies werde sich auszahlen in einem höheren Wachstum und damit mittelfristig auch in wieder höheren Einnahmen der Finanzminister von Bund und Ländern. „Das mindeste wäre nun, die Schuldenbremse im Grundgesetz zu ändern – indem die Investitionen davon ausgenommen werden. Damit bliebe der Deckel auf dem Topf, aber man würde in den Topf Löcher bohren, aus denen dann der Dampf entweichen kann“, sagt Horn im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Den Einwand der Schuldenbremsen-Befürworter, es stehe doch schon genug Geld für Investitionen bereit, das nur nicht abgerufen werden könne, hält Horn für eine „Schutzbehauptung“: Erst allmählich müssten die Kapazitäten neu aufgebaut werden, mit denen man dann mehr Investitionen umsetzen könne. Die Kommunen müssten mehr Planer einstellen, die Bauwirtschaft brauche Planungssicherheit, um ihre Angebote auszuweiten. „Man kann nicht von heute auf morgen Veränderungen erreichen, der Prozess zieht sich über Jahre hin.“

