Es gibt Bereiche der Gerichtsbarkeit, die freuen sich über einen Rückgang der neuen Eingänge und der Verfahren. Was die Strafkammern des Landgerichts Hannover angeht, ist das eindeutig nicht der Fall. „Wir haben hier einen Zuwachs an großen Strafverfahren. Wegen der Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind die Anforderungen an die Begründungen enorm gewachsen. Das führt auch dazu, dass mehr Zeugen gehört und mehr Beweise gewürdigt werden müssen“, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) am Montag nach einem Besuch beim Landgericht Hannover und bei der hannoverschen Staatsanwaltschaft.

Umfangreichere Urteile seien die Folge. Wahlmann erkennt darin durchaus ein Personalproblem. Bisher werde der Bedarf an Stellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften nach dem sogenannten „Pebbsy“-System gemessen. Dieses bilde aber die aktuelle Entwicklung nicht genau ab. Außerdem sei der Stellenzuwachs im kommenden Jahr eher bescheiden. „Aktuell lag in den Haushaltsverhandlungen für 2024 der Schwerpunkt bei der Digitalisierung. Für 2025 aber brauchen wir erheblich mehr Personal“, sagte die Ministerin. Sie schätzt landesweit 117 Stellen von Richtern und Staatsanwälten, die gegenwärtig fehlen und die 2025 zusätzlich eingestellt werden sollten. Auch Umschichtungen innerhalb der Justiz seien denkbar.
Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Hannover, Oberstaatsanwältin Katrin Ballnus, hatte für den Landeshaushalt 2024 nach eigenen Worten 36 zusätzliche Dezernentenstellen für ihre Behörde angemeldet. Diese sollten die schon vorhandenen 130 Dezernenten unterstützen. Ende 2022 habe sich herausgestellt, dass die Personalverstärkung nötig sei. Seither aber seien es immer mehr Verfahren geworden, die von ihrer Behörde betreut werden müssen – 63.780 im ersten Halbjahr 2023 gegenüber 52.214 im gleichen Zeitraum 2022. Bis Ende dieses Jahres würden es „deutlich mehr als 100.000 Verfahren sein“.
Zu den möglichen Gründen für den Anstieg gibt es nun mehrere Erklärungen. Zum einen geht es um die Fälle von Kinderpornographie, die häufig nach Hinweisen aus den USA aufgedeckt werden können. Das heißt vor allem, dass es nicht zwingend eine Zunahme der Kriminalität gebe, wohl aber eine Zunahme an Verfahren. Die zweite Erklärung bezieht sich auf Drogendelikte und beruht auf der Tatsache, dass Hannover als Drogen-Umschlagsplatz gilt. Auch bei Raub, Erpressung, Diebstahl und Betrügereien unter Jugendlichen gehen die Justizbehörden von wachsenden Zahlen aus. Allerdings betont die Ministerin, dass dies kein landesweiter Trend ist, sondern der Raum Hannover schon besonders auffällt.

Eine Erklärung für die stärkere Beanspruchung der Justizbehörden in der Landeshauptstadt liegt aber auch an den Bedingungen der Arbeit, konkret an den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH). Besonders auf ein Problem gehen Ballnus und der Präsident des Landgerichts Hannover, Ralph Guise-Rübe, näher ein: Nach Paragraph 64 des Strafgesetzbuchs können Straftäter, die während einer Tat unter Sucht- oder Drogeneinfluss standen, in eine „forensische Klinik“ eingewiesen werden – also in den Maßregelvollzug, der weniger strenge Auflagen hat und wo sogar intensiver Kontakt zu Besuchern erlaubt ist.
„Viele Verurteilungen mit zweifelhafter Begründung führen dazu, dass dann für viele, die eine Therapie viel nötiger hätten, keine freien Plätze mehr da sind.“
Ralph Guise-RübeDie Justizbehörden stellen fest, dass viele Verteidiger die Angeklagten – etwa bei Drogendelikten – gern über Paragraph 64 verurteilen lassen wollen, auch wegen der dort wesentlich niedrigeren Sicherheitsauflagen. Sie hätten dort dann mehr Freiheiten. „Viele Verurteilungen mit zweifelhafter Begründung führen dazu, dass dann für viele, die eine Therapie viel nötiger hätten, keine freien Plätze mehr da sind“, sagt Guise-Rübe.
Die Vorgaben des BGH bewirkten gegenwärtig allerdings, dass es „enorm schwierig ist, eine Einweisung nach Paragraph 64 zu versagen“. Sobald der Paragraph 64 im Spiel sei, müsse oft ein teures Gutachten beauftragt werden – und der Prozess dauere dann automatisch länger. „Es gibt Bestrebungen, die Gesetzeslage an dieser Stelle zu ändern und die Voraussetzungen für diesen Paragraphen strenger zu fassen“, sagt Ballnus. Wahlmann ergänzt: „Diesen Vorstoß unterstütze ich voll und ganz.“


