9. Juni 2016
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Zum Tage: Akt der Notwehr

(rb) Wählen mit 16? Den kommunalen Vertretungen in Niedersachsen zumindest hat das nicht geschadet. Dort können bereits seit 20 Jahren junge Leute im Alter von 16 und 17 Jahren ihre Stimme abgeben, wenn es gilt, Gemeinde- und Stadträte, Kreistage oder auch hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zu wählen. Wenn sich jetzt die CDU-Landtagsfraktion einer Zustimmung zu einer Verfassungsänderung verweigert, die diesem Wahlrecht auch bei Landtagswahlen – möglichst schon zur Wahl 2018 – Geltung verschaffen will, was heißt das eigentlich für die kommunale Ebene? Dass sie nicht so wichtig ist wie die Landesebene bzw. dass Jugendliche dort nicht so viel Schaden anrichten können wie bei einer Landtagswahl? Wohl kaum. So denkt man nicht einmal in der CDU. Auch damals, als Niedersachsen als erstes Land das Wahlalter zur Kommunalwahl auf 16 Jahre absenkte, gab es eine wüste Debatte darüber, ob Menschen in diesem Alter überhaupt so viel politisches Verständnis haben, um eine Wahlentscheidung zu treffen. Heute lässt sich feststellen, dass sich die politischen Mehrheiten nicht erkennbar verschoben haben und dass keine Kommune durch jugendliche Wähler/innen Schaden genommen hat. Was sich verändert hat in dieser Zeit, ist dagegen, dass sich junge Menschen in allen möglichen Bereichen viel stärker engagieren. Wird auf der einen Seite beklagt, dass die Studierenden immer unpolitischer werden, gilt das im Bereich der Jugendarbeit nur begrenzt. Vielmehr ist der Verstoß aus der Sicht der am überparteilichen „Bündnis 16“ beteiligten Verbände auch als Akt der Notwehr gegen den demografischen Wandel zu verstehen, der junge Menschen sukzessive zu einer Minderheit werden lässt und damit auch die für sie relevanten Themen in den Hintergrund drängt. Die Teilnahme an einer Wahl, die sicher nur ein Teil der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe ist, wenn auch ein sehr wichtiger, ist auch die Anerkennung einer Entwicklung in einem Teil dieser Altersgruppe, der in anderen Bundesländern längst vollzogen worden ist. Es fällt in der Tat schwer, Argumente gegen diesen nachvollziehbaren Wunsch der Jugendverbände zu finden. Dafür spricht allerdings einiges, vor allem die Widersprüche, die das Bündnis 16 in seinem offenen Brief an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Björn Thümler formuliert hat und die offenbar auch innerhalb der Union ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Die gleichen jungen Leute, die oftmals mit 16 Jahren ihre Entscheidung für die Berufsausbildung treffen müssen, die schon Steuern und Sozialabgaben zahlen, religionsmündig sind und sogar heiraten können, dürfen bei der Landtagswahl nicht mitentscheiden. Sie dürfen Mitglied einer Partei sein, auch bei der CDU ab 16 Jahren, aber ein Votum an der Wahlurne traut man ihnen nicht zu? Die Verbindung zwischen aktivem Wahlalter und Volljährigkeit, die bei älteren Semestern noch eine Rolle gespielt hat, die bis zu ihrer ersten Parlamentswahl 21 Jahre alt sein mussten, sieht das Grundgesetz gar nicht vor, es sei denn es geht um das passive Wahlrecht, das Gewähltwerden. Für eine denkbare Einigung mit der CDU, von der im Landtag eigentlich nur verlangt wurde, die Abstimmung zu dem Regierungsentwurf für die Verfassungsänderung freizugeben, wenn sie sich schon nicht in Gänze zu einem Ja durchringen kann, spricht vor allem die durchaus sachliche Atmosphäre, in der am Mittwoch in der Aktuellen Stunde die Debatte darüber geführt wurde. Schlagende Argumente hatte der CDU-Jugendpolitiker Volker Meyer nicht. Die Hoffnung, die SPD und Grüne u.a. mit der Absenkung des Wahlalters verbinden, dass sich nämlich die Wahlbeteiligung erhöhen könnte, weil junge Leute, die früh zur Wahl gehen, auch später dabei bleiben, muss sich nicht unbedingt erfüllen. Als erzieherische Mittel zur politischen Bildung wird es auch nicht taugen, denn es geht um ein Recht und nicht um eine Pflicht. Und die Frage nach der politischen Reife für eine Wahlentscheidung hat im Landtag FDP-Fraktionsvize Dr. Stefan Birkner beantwortet, als er meinte, diese Anforderung dürfe nicht überspannt werden, denn die politische Reife sei auch bei Erwachsenen durchaus unterschiedlich ausgeprägt – „auch in diesem Parlament“, wie Birkner unter dem Beifall des Parlaments meinte. Dem ist nichts hinzuzufügen. az
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #110.
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