(rb) Eine Reihe von Unterrichtungen in diversen Landtagsausschüssen, schriftliche und mündliche Anfragen von Abgeordneten, eine Große Anfrage, deren Besprechung auf der Tagesordnung des Landtagsplenums in dieser Woche steht, und schließlich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA). Die Bedrohung durch Salafisten und Djihadisten hat auch im Niedersächsischen Landtag ein immens großes Informationsbedürfnis freigelegt. Letzter Anlass war der unerwartete, gleichsam aus dem Nichts erfolgte Angriff einer 15-jährigen Salafistin auf einen Bundespolizisten im hannoverschen Hauptbahnhof.
Der Antrag der Oppositionsfraktionen von CDU und FDP auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der am Mittwochnachmittag beschlossen werden soll, noch bevor es überhaupt zur Aussprache über die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU zu dem Thema gekommen ist, zeigt mehr als nur hektische Betriebsamkeit. Die Terroranschläge von Islamisten in Paris und Brüssel in relativ kurzem Zeitabstand und auch die jüngste Erklärung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, seine Behörde habe die salafistische Gefahr bislang unterschätzt, all das trägt nicht zur Beruhigung bei. Es wird vielmehr deutlich: Wir haben bislang nur Glück gehabt. Ob das an der guten Arbeit des hiesigen Verfassungsschutzes oder daran liegt, dass Islamisten die Nachbarländer für lohnendere Ziele ihrer Anschläge halten, bleibt eine offene Frage.
Gleichwohl ist es fraglich, ob ein Untersuchungsausschuss in diesem Fall das richtige Instrument der Aufklärung ist – so nachvollziehbar das Informationsbegehren auch ist. Denn die Gesetzmäßigkeiten, die bei solchen Ausschüssen sonst gelten, treten hier weitgehend außer Kraft. Ein Großteil der für die Vorbereitung der Abgeordneten notwendigen Akten kommt vom Verfassungsschutz selbst und unterliegt der Geheimhaltung, und es gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Die Mitglieder des PUA müssen sich als Parlamentarier zwar nicht einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, wenn sie diese Akten einsehen wollen, wohl aber deren Mitarbeiter/innen und auch die Landtagsverwaltung, die ebenfalls mit diesen Akten umgehen. Im Wesentlichen werden die Sicherheitsauflagen für alle Fragenkomplexe gelten, die Erkenntnisse über islamistische Vereinigungen in Wolfsburg, Hannover und Hildesheim betreffen oder auch die zurückgekehrten IS-Kämpfer aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan.
Insgesamt geht es auch quantitativ um eine enorme Menge an Papier, die vorab durchgearbeitet und – soweit die Unterlagen sicherheitsrelevant sind – vom Kabinett freigegeben werden muss. Diese Aktenberge können dann auch im Landtag nicht einfach irgendwohin gestapelt werden, sondern müssen in besonderer Weise gesichert sein, wie der SPD-Obmann des PUA, Grant Hendrik Tonne, jetzt bei einem Hintergrundabend seiner Fraktion erläuterte. Und nicht zuletzt wird bei der Befragung von Zeugen, die ebenfalls Anspruch auf Geheimhaltung – zum Teil auch ihrer Identität – haben, die Öffentlichkeit einschließlich der Journalisten ausgeschlossen werden müssen. Dies müsse in jedem Einzelfall vorab geklärt werden. Überhaupt keine Chance auf Akteneinsicht sieht Tonne beim Themenkomplex der jungen Salafistin aus Hannover, deren Fall der Generalbundesanwalt an sich gezogen hat. So lange die Ermittlungen dort laufen, „kriegen wir nix“, fürchtet der SPD-Politiker. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #71.