4. Mai 2016
Archiv

Zum Tage: PUA – cui bono?

(rb) Der Landtag wird an diesem Mittwoch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss („Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen“) beschließen – in welchem Umfang auch immer –, der sich deutlich von allen seinen Vorgängern unterscheiden wird. Die Sicherheitspolitik, die das zentrale Thema sein wird, zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorbereitungen auf die Ausschusssitzungen nicht mit einem flüchtigen Blick auf einige wenige brisante Akten, die man sich dafür ausgeguckt hat, getan sein werden. Hier geht es um die umfangreichste Aktensammlung, die im Vorfeld von den Sicherheitsbehörden bis hin zum Verfassungsschutz zur Verfügung zu stellen sind, die es wohl jemals für einen Untersuchungsausschuss gegeben hat. Für die betroffenen Dienststellen eine Aufgabe hart an der Zumutbarkeitsgrenze. Landtagspräsident Bernd Busemann hat die Fraktionen in der letzten Ältestenratssitzung ausgiebig damit vertraut gemacht, worauf sie sich mit diesem PUA eigentlich einlassen. Viele Akten, wenn nicht der überwiegende Teil, unterliegen mindestens der Vertraulichkeit, wenn nicht gar der Geheimhaltung. Das bedeutet zunächst eine umfangreiche Sicherheitsüberprüfung aller Mitarbeiter/innen des Landtags und auch der Landesregierung, die mit diesen Papieren zu tun haben. Davon ausgenommen sind lediglich die Abgeordneten, die qua Gesetz „unfassbar vertrauenswürdig“ sind, wie es der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Grant Hendrik Tonne, einmal formuliert hat. Es bedeutet aber auch eine Sicherung des Aktenbestandes, den der Landtag so nicht anbieten kann, und Zeugenbefragungen in abhörsicheren Räumen, die es dort ebenfalls nicht gibt – bis auf einen kleinen Sitzungsraum, der von den Mitgliedern des Verfassungsschutzausschusses genutzt wird, aber für einen Untersuchungsausschuss gänzlich ungeeignet ist. Notwendig werden unweigerlich bauliche Maßnahmen für die sichere Unterbringung der Akten, deren Kosten sich in einem „hohen fünfstelligen Bereich“ bewegen werden, die aber vorläufig noch niemand konkret benennen will und wohl auch nicht kann. Neben diesen technischen Problemen, die den PUA zum teuersten in der Parlamentsgeschichte des Landes machen können, dürfte das Wesen des Ausschusses – die Öffentlichkeit der Zeugenbefragung – in vielen Fällen nicht gegeben sein. Bei vielen Zeugenbefragungen, insbesondere von Ermittlern des Landeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes, werden die Medien wohl ausgeschlossen; manche Zeugen haben zudem Anspruch auf Schutz ihrer Identität, so dass sie womöglich gar nicht erst in den Landtag kommen werden. Der Sinn eines PUA, der für die Opposition vor allem darin liegt, die Regierung öffentlich mit deren Fehlern zu konfrontieren und vor sich herzutreiben, könnte dabei komplett auf der Strecke bleiben. Vor diesem Hintergrund dürfte der eigentliche Streitpunkt zwischen Regierung und Opposition, welchen zeitlichen Umfang der Untersuchungsauftrag haben soll – ab Februar 2013 oder ab 2011 mit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien – eine untergeordnete Rolle spielen. Die Drohung von CDU und FDP, wegen der Ausdehnung des PUA-Auftrags, den SPD und Grüne in einem Änderungsantrag beschließen lassen wollen, hat im Regierungslager wenig Eindruck gemacht. Es sei längst nicht ausgemacht, dass der Staatsgerichtshof die Auffassung der Opposition teilt, findet SPD-Fraktionschefin Johanne Modder, die es eigentlich „interessant“ finden würde, in dieser Frage ein Urteil zu bekommen. Die verfassungsrechtlichen Risiken liegen nach ihrer Meinung durchaus auf beiden Seiten. Bei aller Brisanz, die das Thema der Sicherheit in Zeiten unberechenbarer islamistischer Anschlagsszenarien hat, sollten die Außenwirkungen solcher parteipolitischer Gemetzel nicht außer Acht gelassen werden. Ob sich dieses Thema wirklich etwa für den Kommunalwahlkampf eignet und wer davon am Ende profitiert, ist völlig offen. az
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #86.
admin
Autoradmin