7. Apr. 2016
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Zur Sache: David gegen Goliath

(rb) Das Vorhaben erinnert an den Kampf Davids gegen Goliath und dürfte insbesondere von den kleineren Fachverbänden im öffentlichen Dienst mit Interesse verfolgt werden, die im Schatten der Gewerkschaften und der großen Verbände seit Jahrzehnten vergeblich darum ringen, bei den Gesetzgebern auf Bundes- und Länderebene Gehör zu finden: Der Verband der Rechtspfleger (VdR) in Niedersachsen hat der Landesregierung jetzt ein Gutachten des renommierten Berliner Staats- und Verwaltungsrechtlers Dr. Ulrich Battis übergeben. Der emeritierte Jura-Professor beruft sich darin auf aktuelle Urteile diverser Bundesgerichte und kommt zu dem Schluss, dass die ausschließliche Beteiligung von Spitzenverbänden an beamtenrechtlichen Gesetzgebungsverfahren „rechtswidrig und nicht mehr zeitgemäß“ ist. Die Gesetzgeber müssten die kleineren Verbände jetzt endlich besser stellen, fordert Battis, der u.a. die niedersächsischen Philologen bei der Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Mehrarbeit von Gymnasiallehrkräften mit Erfolg vertreten hatte. Der VdR, der mit rund 1200 Mitgliedern die Interessen von 75 Prozent der in Niedersachsen an Gerichten, bei Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung tätigen Rechtspfleger/innen vertritt, will zunächst auf den Dialog mit der Landesregierung setzen. Sollte sich in der Staatskanzlei allerdings nicht die Einsicht durchsetzen, dass es nun an der Zeit ist, auch den seit 1998 selbstständig agierenden Fachverband zu beteiligen, bevor beamtenrechtliche Änderungen in Angriff genommen werden, wird der Verband den Klageweg beschreiten. Das kündigten Battis und die Landesvorsitzende des VdR, die am Hamelener Amtsgericht tätige Diplom-Rechtspflegerin Angela Teubert-Soehring, am Mittwoch vor der Landespressekonferenz in Hannover an. Auf die Frage, warum der seit Jahrzehnten sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene währende Streit um die frühe Beteiligung kleiner Interessenvertretungen an Gesetzgebungsverfahren – also bevor der erste Referentenentwurf geschrieben ist, ins Kabinett, in die Verbands- und Landtagsanhörung geht – ausgerechnet jetzt und in Niedersachsen ausgefochten werden soll, erinnerte die VdR-Vorsitzende an die Transparenz und Partizipation, die sich die rotgrüne Landesregierung bei ihrem Amtsantritt 2013 auf die Fahnen geschrieben habe, jedoch nicht mit Leben fülle. „Wir finden Gehör in den Landtagsfraktionen, nicht aber bei den Gesetzgebungsverfahren“, beklagt Teubert-Soehring. Dies habe sich sowohl beim Personalvertretungsgesetz gezeigt als auch beim Besoldungsgesetz. Auch diese Landesregierung überlasse den Stärkeren das Recht. Die Vorsitzende hält die Wahl, sich als kleinerer Fachverband entweder innerhalb eines Spitzenverbandes marginalisieren oder außerhalb ignorieren zu lassen, für keine. Gerade eine rotgrüne Landesregierung dürfe diese Verletzung der sogenannten Koalitionsfreiheit nicht länger hinnehmen. Mit Transparenz und Partizipation habe es nichts zu tun, wenn bei beamtenrechtlichen Gesetzgebungsverfahren ausschließlich Spitzenverbände wie der Niedersächsische Beamtenbund oder der Deutsche Gewerkschaftsbund frühzeitig beteiligt würden. Selbstständige Fachverbände wie der VdR könnten damit keinen Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen, also auf Besoldung, Mitbestimmung oder Arbeitszeit nehmen. Das Beteiligungsmonopol der Spitzenverbände – Prof. Battis spricht von „Kartellen“ – steht im Zentrum seines Rechtsgutachtens. Die Beschränkung der Beteiligung an beamtenrechtlichen Gesetzgebungsverfahren allein auf Spitzenverbände sei mit der in Artikel 9 des Grundgesetzes festgelegten Koalitionsfreiheit unvereinbar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere zum Streikverbot für Beamte, zur prozeduralen Absicherung von Grundrechten und zur Aufgabe der Tarifeinheit beschreibt nach seiner Überzeugung einen Verfassungswandel, dem das Beteiligungsmonopol nicht standhält. Nur eine breite Beteiligung aller Fachverbände könne es rechtfertigen, den Beamtinnen und Beamten beispielsweise das Streikrecht vorzuenthalten und die Besoldung einseitig festzulegen, sagt Battis. Der VdR will sich nicht länger damit abfinden, dass kleinere Beamtengruppen diskriminiert werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass die rotgrüne Landesregierung in eigener Sache sogar das Tarifeinheitsgesetz unterbiete. Dort dürften immerhin auch die kleinen Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln. „Wir wären schon froh, wenn man mit uns über unsere Besoldung wenigstens reden würde. Das dürfte in einer Demokratie im 21. Jahrhundert mit umfassender Bürgerbeteiligung für alles und jeden wohl nicht zu viel verlangt sein“, meint Verbandschefin Teubert-Soehring. bri
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #67.
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