8. Apr. 2016
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Zur Sache: Islamverträge im Landtag

(rb) Die Freien Demokraten wollen die Aktuelle Stunde der April-Landtagssitzung am kommenden Mittwoch für eine öffentliche Diskussion um die geplanten Verträge der Landesregierung mit den islamischen Religionsgemeinschaften Ditib und Schura sowie mit der Alevitischen Gemeinde nutzen. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Stefan Birkner, verspricht sich davon mehr Transparenz über die Einzelheiten der Verträge, über die zunächst zwei Jahre unter Federführung der Staatskanzlei bzw. des Kultusministeriums hinter verschlossenen Türen verhandelt worden war, bevor sie nach der Verabschiedung durch das Kabinett im Dezember 2015 veröffentlicht wurden. Nach Erkenntnis der Liberalen kursiert seitdem eine Reihe von „Missverständnissen“ sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik, die Birkner in erster Linie auf „nicht eindeutige Formulierungen“ in den Verträgen zurückführt. In der Aktuellen Stunde hätten alle Fraktionen des Landtags die Chance, sich zu den Verträgen zu bekennen und dezidiert zu äußern oder diese zu erläutern, um möglichen Fehlinterpretationen zu begegnen. Bekanntlich strebt die rotgrüne Landesregierung eine breite Zustimmung im Landtag für die Verträge mit den Muslimen an. Selbst in den Reihen der Regierungsfraktionen ist das Vorhaben allerdings umstritten. Obwohl auch die FDP grundsätzlich für eine weitgehende Gleichstellung der islamischen Verbände gegenüber der Landesregierung mit den christlichen und jüdischen Gemeinden in Niedersachsen einsteht, hält sie die vorliegenden drei Verträge in der derzeitigen Fassung für „nicht zustimmungsfähig“, wie Birkner am Donnerstag vor Journalisten in Hannover deutlich machte. Seine Fraktion stößt sich nach wie vor an der Vielzahl „deklaratorischer Formulierungen“ zu garantierten Grundrechten, zur Bildungspolitik oder zur Religions- und Bekleidungsfreiheit, für die kein zusätzlicher Regelungsbedarf erkennbar sei. Auf diese könne samt und sonders verzichtet werden, meinte Birkner. Die FDP sieht sich bei dieser Forderung durch die Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags bestätigt, die auf Bitten von FDP und CDU erfolgt sind. Darin heißt es u.a., dass es sich bei Verbänden um juristische Personen des Privatrechts handelt, ihnen keine öffentlichrechtliche Befugnisse zuerkannt werden und die Verträge somit auch kein für Dritte verbindliches Recht schafften, selbst wenn der Landtag ihnen zustimme. Die Verträge seien vor allem von politischer und grundsätzlicher Bedeutung. Die formulierten Verpflichtungen beschränkten sich zumeist auf informelle Handlungen wie Sich-Einsetzen, Unterstützung, Einwirken auf Dritte, so dass das Vertragswerk in erster Linie auf den „atmosphärischen Bereich“, auf das Miteinander von Land und Islamverbänden abziele. Gleichwohl werde darin die tatsächliche Erwartung der beteiligten Verbände begründet, dass Handlungs- und Ermessensspielräume „möglichst wohlwollend im Sinne der Vertragspartner gesetzt“ würden, geben die Landtagsjuristen zu bedenken. Vor diesem Hintergrund forderte Birkner am Donnerstag erneut eindeutige Formulierungen, die Missverständnissen vorbeugten, aber auch den Eindruck korrigierten, die muslimischen Gemeinden sollten privilegiert werden etwa bei der Feiertagsregelung, bei der Entschädigung für den religiösen Beistand in Kliniken und Altenheimen oder bei Gebetsmöglichkeiten in Schulen. Konkreten Regelungsbedarf sehen die Freien Demokraten beim Bestattungswesen. So müsse u.a. die Frage der dauerhaften Trägerschaft von Grabfeldern für Muslime geklärt werden, betonte Birkner. bri
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #68.
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