22. März 2016
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Zur Sache: Streitobjekt Küken

(rb) Das eigentliche Problem liegt in der Zucht; es gibt Legehennen, und es gibt Brathähnchen. Die Hennen legen die Eier. Speziell dafür werden sie gezüchtet. Die männlichen Tiere für den Hähnchengrill entstammen einer anderen Zuchtlinie, mit der ein schnelles Wachstum und viel Fleischansatz erreicht werden soll. Beide Linien werden in der Praxis getrennt voneinander gefahren: Eierproduktion und Hähnchenmast bilden zwei grundlegend verschiedene landwirtschaftliche Produktionsfelder. In der Legehennen-Zucht werden aber nicht nur Hennen ausgebrütet, sondern schlüpfen auch Hähne aus den Bruteiern. Die sind allerdings für die Hähnchenmast nicht zu gebrauchen, weil sie nur sehr langsam wachsen und mit der vierfachen Menge viel mehr Futter bis zum Erreichen des Schlachtgewichts benötigen. Damit wird die Mast von Hähnen aus der Legehennen-Zucht unwirtschaftlich. So kommt es, dass in Deutschland jährlich rund 48 Millionen frisch geschlüpfte Bruderhähne fast ausschließlich mit Kohlendioxid (CO2) vergast und beispielsweise zu Tierfutter verarbeitet werden. Gegen diese Praxis wenden sich seit Jahren die Tierschützer im Lande. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte sogar gegen das Töten der Küken eine Klage initiiert, die aber vor Gericht scheiterte. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer will das Töten der Küken ab 2017 verbieten. Verboten ist das eigentlich jetzt schon. Doch gelten für Eintagsküken Ausnahmen. Im Deutschen Bundestag konnte sich die Opposition in der vergangenen Woche mit einem angestrebten Tötungsverbot nicht durchsetzen. Trotz weiterhin anhaltender Kritik an der Massentötung der männlichen Küken setzten sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD durch. Sie wollen nun gemeinsam mit der Landwirtschaft und mit wissenschaftlicher Begleitung Verfahren entwickeln lassen, die das Töten der geschlüpften Hähne überflüssig macht: Künftig soll schon vor dem Ausbrüten das Geschlecht der Tiere festgestellt werden können. Männliche Küken würden dann gar nicht erst ausgebrütet. Forscher der Universität Leipzig haben bereits Ergebnisse vorzuweisen. Während bisher erst nach 21 Tagen Brutzeit am geschlüpften Küken das Geschlecht zu bestimmen war, können Wissenschaftler aus dem Freistaat Sachsen schon nach drei Tagen sagen, ob es sich im Ei um Hahn oder Henne handelt. Dazu werden mit einer spektroskopischen Untersuchung DNA-Daten ausgewertet, die eine Geschlechterbestimmung innerhalb von Sekunden möglich machen. Eier mit männlichen Küken werden aussortiert, die mit weiblichen Küken ausgebrütet. Doch noch ist dieses Verfahren nicht bis zur Praxistauglichkeit entwickelt. Eines steht aber jetzt schon fest: Der Einsatz dieser – irgendwann sicherlich ausgereiften – Laser-Technik führt zu Mehrkosten in den Brütereien. Die Zeche wird am Ende der Verbraucher zahlen, denn er wird in Zukunft wohl etwas mehr für den Einkauf seines Frühstückseies ausgeben müssen. Tierschützer nutzen die Situation, um die Stimmung gegen die konventionelle Landwirtschaft weiter anzuheizen. Sie wissen Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer dabei an ihrer Seite. Tierschützer und Grüne verweisen mit Vehemenz darauf, dass die Praxis der Kükentötungen schon lange nicht mehr von der Gesellschaft akzeptiert wird. Empirische Daten dazu liegen jedoch nicht vor. Unterdessen werden Forderungen nach einer Zwei-Nutzungs-Rasse immer lauter: Geflügel, welches Eier legt und mit hohem Fleischansatz ebenso für den Grill taugt. Der wirtschaftliche Einsatz solcher Rassen ist allerdings sehr umstritten. Experten gehen davon aus, dass diese Tiere doppelt so viel Futter benötigen. Ein erheblicher Nachteil für die Klimabilanz. Die aus Niedersachsen stammende CDU-Agrarexpertin im Deutschen Bundestag, Gitta Connemann, warnt vor einem nationalen Alleingang in der Küken-Frage. Sollte in der Bundesrepublik das Vergasen der Bruderhähne verboten werden, könne es zu Marktverwerfungen in Europa kommen. Küken und Eier könnten aus EU-Staaten eingeführt werden, in denen das Töten männlicher Küken weiterhin erlaubt bleibe. Bund und Bundesländer müssten deshalb in Brüssel auf eine einheitliche Regelung drängen. stu
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #57.
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