5. Dez. 2017
Finanzen

Zuschüsse für die Fraktionen sollen etwas angehoben werden

Als eines der ersten Gesetzesvorhaben in der neuen Wahlperiode haben vier Fraktionen einen Vorschlag für eine Anhebung der Fraktionskostenzuschüsse präsentiert: Der monatliche Zuschuss für jede Fraktion soll von bislang 59.393 Euro auf 60.343 Euro erhöht werden. Hinzu kommt ein monatlicher Betrag für jeden Abgeordneten in der Fraktion – er soll künftig 2213 Euro betragen, bislang waren es 2178 Euro. Für FDP, Grüne und AfD kommt noch ein „Oppositionsbonus“ hinzu, er soll 446 Euro für jeden ihrer Abgeordneten im Monat betragen, bislang waren es 439 Euro. Über diese Änderungen, die nächste Woche in der Landtagssitzung beschlossen werden sollen, beraten heute der Haushalts- und der Rechtsausschuss des Landtags. Damit folgt die breite Mehrheit des Landtags einer Empfehlung des alten Landtagspräsidenten Bernd Busemann. Ob das nun in der Aufteilung zwischen den großen Regierungsfraktionen und den kleinen Oppositionsfraktionen schon das letzte Wort ist, bleibt offen. Der Landtag wird sich demnächst noch mit der Frage befassen, inwieweit die Rechte der Oppositionsfraktionen auch dann gewahrt werden können, wenn nur zwei der drei Fraktionen gemeinsam agieren – also beispielsweise Grüne und FDP ohne die AfD. Nach bisherigem Recht haben beide nicht genügend Stimmen für eine Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof oder für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Eine Variante, die Opposition zu stärken, könnte auch in einer noch stärkeren Anhebung des „Oppositionsbonus“ bestehen. Bisher gibt es hierfür aber noch keine konkreten Pläne.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #217.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum