Zweidrittelmehrheit bei neuen Schulden? Die Koalition vertagt den Streit
Soll der Landtag künftig eine Zweidrittelmehrheit benötigen, wenn es „außergewöhnliche Situationen“ gibt und – abweichend von der generellen Vorgabe des Grundgesetzes – doch Schulden aufgenommen werden müssen? Im Entwurf der Landesregierung, der im März ans Parlament weitergeleitet wurde, war das so vorgesehen, als Antrag zur Ergänzung der Landesverfassung. Doch kurz vor dem Ende der Beratungen im Haushaltsausschuss kamen aus der SPD-Landtagsfraktion Bedenken.
Die Sozialdemokraten möchten erreichen, dass künftig die Mehrheit der Abgeordneten im Landtag für diesen Ausnahmefall ausreichend sein soll. In einer aktuellen Debatte zu dem Thema, die von der FDP angeschoben wurde, sagte die SPD-Haushaltspolitikerin Frauke Heiligenstadt, sogar konservative Wirtschaftswissenschaftler würden die Schuldenbremse mittlerweile kritisch sehen, da sich das Parlament mit dieser Selbstbindung „einmauert“ und Handlungsfähigkeit verliere. Mindestens so wichtig wie der Verzicht auf neue Kredite sei die Beseitigung der „impliziten Staatsverschuldung“, also der Folgen eines sich über viele Jahre erstreckenden Investitionsverzichts.
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Die Opposition beurteilte die Situation unterschiedlich. Stefan Birkner (FDP) und Peer Lilienthal (AfD) appellierten an die CDU, „auf keinen Fall nachzugeben“ und auf der Zweidrittelmehrheit zu beharren. Stefan Wenzel (Grüne) geißelte die zu niedrige Investitionsquote. „Einmal mehr zeigt sich, dass das Geld der Bürger in den Händen der Sozialdemokraten nicht gut aufgehoben ist“, erklärte Birkner, bei der CDU sei in der Großen Koalition „die haushaltspolitische Verantwortung stärker ausgeprägt“. Ulf Thiele (CDU) mahnte, auf jeden Fall ein Landesgesetz und eine Ergänzung der Landesverfassung vorzunehmen – falls man das unterlasse, gelte die Grundgesetz-Vorgabe uneingeschränkt, damit würden „selbst die Rücklagen des Landes als Schulden gewertet“. Er sieht eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Parlaments, wenn die Zinslasten für die Altschulden den finanziellen Spielraum des Landes immer mehr eingrenzten.
Der CDU-Politiker sprach von drei offenen Punkten zwischen SPD und CDU bei diesem Thema Verfassungsänderung – die Zweidrittelmehrheit, der Wunsch der Kommunen nach einem uneingeschränkten Bekenntnis zu den Landeszuschüssen an ihre Adresse und der vom Landesrechnungshof vorgeschlagene Abbau der Altschulden (derzeit noch 60 Milliarden Euro). Für den letzten Punkt, betont Thiele, hege die CDU eine „große Sympathie“, die SPD aber weniger. Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) sagte, er rechne in den Koalitionsgesprächen mit einer „guten Lösung, die sicherstellt, dass eine hohe Hürde für die Aufnahme neuer Schulden errichtet wird“. Dies dürfe „nicht der einfache Weg sein“.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #115.