In zwölf Jahren können 400.000 Stellen bundesweit in den Behörden wegfallen
Eine neue Untersuchung, die jetzt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) veröffentlicht hat, kann in den Behörden als Alarmzeichen gedeutet werden. Aus den Daten, die eine Münchener Beratungsfirma aufbereitet hat, geht ein dramatischer Wandel in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen hervor. Bis 2030 werden demnach wegen der Digitalisierung rund 372.000 Stellen von Mitarbeitern entbehrlich. Wenn sich der Prozess beschleunigt, könnten es sogar 427.000 Stellen sein. Damit ist der öffentliche Dienst der Bereich, der am stärksten von der Umwälzung der Arbeitswelt betroffen sein dürfte. Es folgen in der Auflistung der Maschinenbau (285.000 Stellen weniger), das Gastgewerbe (244.000 Stellen), die Metallbearbeitung (169.000 Stellen) und der Einzelhandel (70.000 Stellen). Auf der anderen Seite gibt es aber auch einen Mehrbedarf bei Unternehmensdiensten, im Sozialwesen und in der Unternehmensberatung beispielsweise. Bei Mechatronik, Maschine- und Fahrzeugtechnik wird von einem Zuwachs an Arbeitsplätzen ausgegangen, außerdem bei IT-Berufen, Marketing und Unternehmensorganisation.
Im neuen „Fortschrittsbericht Fachkräftesicherung“, der von der Bundesregierung am Mittwoch beschlossen wurde, werden diese Angaben nicht näher erläutert oder problematisiert. Es fehlen auch Hinweise auf die Frage, wie der in diesen Zahlen ausgedrückte große Umwälzungsprozess in den Behörden gesteuert oder begleitet werden soll. Dies ist erstaunlich, da eine öffentliche Debatte über das Wann und Wie einer Reform der staatlichen Verwaltungen gegenwärtig höchstens in einem sehr begrenzten Expertenkreis stattfindet. Es wird auch nicht ausgeführt, welche Bereiche der Bürokratie vermutlich am meisten Arbeitsplätze abbauen werden.
In einem „Gemeinsamen Lagebild“, das zusammen mit dem Fachkräftebericht vorgelegt wurde, gibt es allerdings einige Hinweise. So ist zunächst von „bisher papierlastigen Routineprozessen“ die Rede, die bei einer Digitalisierung entfallen könnten – erwähnt werden das Meldeverfahren, das öffentliche Beschaffungswesen, die Genehmigungsverfahren und das Antragswesen. Die Unfall-Aufnahme bei der Polizei wird genannt, auch die Erfassung von Umweltdaten. Die hohen Kosten einer Einführung neuer IT-Systeme könnten ein „Treiber der Veränderung“ sein, auch der Wunsch, die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.
In diesem Zusammenhang heißt es: „Routineprozesse können durch Algorithmen unterstützt werden, etwa die Prüfung von Steuerfällen oder Rechnungen oder die Zusammenstellung von Kerndaten der Angebote in Beschaffungsprozessen. Die Beschäftigten erhalten so die Möglichkeit, ihre Zeit flexibler einzusetzen, sich auf schwierige Fälle zu konzentrieren und stichpunktartig die automatisierten Analysen zu überprüfen.“ Wenig später wird hinzugefügt: „Die Mensch-Maschine-Schnittstelle wird in der Verwaltung komplexer. Die digitale Datenerfassung bei mobilen Dokumentationen ersetzt die Notwendigkeit, die Daten manuell in Computersysteme zu übertragen. Datensicherheit und Datenschutz-Gesichtspunkte sind von zentraler Bedeutung für die Datenhandhabung im öffentlichen Dienst.“ Wenn eine elektronische Akte eingeführt werde, könne es womöglich ausreichen, dass jeder Bürger einmal seine persönlichen Daten eingibt – und sich damit das Tor für alle Verwaltungsvorgänge öffne. Der Bürger könne dann auch automatisch erinnert werden, wenn eine Behördengenehmigung abläuft oder er seinen Pass verlängern muss. Neue Formen der Bürgerbeteiligung seien so denkbar – auf der anderen Seite aber wachse die Anforderung an Mitarbeiter in den Behörden, mit IT-Systemen umzugehen und sich in Datenschutzbestimmungen gut auszukennen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #151.