24. Jan. 2018
Inneres

Aus für kommunale Zwei-Mann-Fraktionen? Innenminister zeigt sich zurückhaltend

Soll die bisherige Regel kippen, dass in Kommunalvertretungen schon zwei Mandatsträger ausreichen, um eine Fraktion bilden zu können? Im Vertrag für die Große Koalition im Landtag ist das so verankert, dort heißt es, in der Kommunalverfassung solle die Mindestgröße der Fraktionen auf drei Mitglieder heraufgesetzt werden. Nun haben mehrere Grünen-Landtagsabgeordnete ausgiebig den Innenminister Boris Pistorius (SPD) nach dieser Regel befragt – und dabei eine recht differenzierte und ausgesprochen zurückhaltende Antwort bekommen. Gerade bei Grünen und FDP geht die Sorge um, mit dieser Neuregelung würden etliche ihrer kommunalen Gremienvertreter geschwächt werden, weil sie keine Fraktion mehr bilden könnten. Damit sind finanzielle Einbußen und geringere Rechte bei der Mitwirkung auf kommunaler Ebene verknüpft. Die Größen der Kommunalvertretungen sind höchst unterschiedlich – zwischen sechs Mitgliedern für kleine Gemeinden und 84 Abgeordneten für die Versammlung der Region Hannover. Insgesamt hat Niedersachsen 17.822 kommunale Mandatsträger. In seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage bringt der Innenminister nun auf einmal neue Aspekte ein, die so im Koalitionsvertrag nicht festgelegt waren. So wolle das Land die Funktionsfähigkeit der kommunalen Gremien nur dort prüfen, „wo es sinnvoll und zulässig ist“. So könne „die nach Größe der Kommune gestaffelte Erhöhung der Fraktionsmindeststärke im Rahmen der allgemein anerkannten und auch im kommunalen Bereich anderer Bundesländer praktizierten Größenordnung eine mögliche geeignete Maßnahme darstellen“, heißt es im umständlichen Verwaltungsdeutsch. Hinzugefügt wird, dass es sich im Koalitionsvertrag ja nur um eine „Soll-Formulierung“ gehandelt habe, daraus folge die Notwendigkeit, das Vorhaben „sehr sorgfältig zu prüfen und mit den wesentlichen Interessenträgern zu erörtern“. Außerdem sei eines auf keinen Fall geplant, nämlich die Fraktionsmindeststärke von zwei Mitgliedern in Stadtbezirks- oder Ortsräten zu verändern – zumal diese keine Entscheidungsgewalt haben. Auslöser der ersten Formulierung im Koalitionsvertrag war die Klage vieler Kommunalverbände gewesen, wegen der Vielzahl an Parteien und Wählervereinigungen seien die Kreistage und Gemeinderäte zersplittert und weniger handlungsfähig.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #16.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum