Verfahren orientiert sich an Lohnentwicklung
Die nähere juristische Prüfung bestätigt diese Vermutung, nach Informationen des Politikjournals Rundblick haben sich auch die unabhängigen Landtagsjuristen, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD), mit der Frage auseinandergesetzt. Seit einigen Jahren bedarf die Anhebung der Diäten keines jährlichen Vorschlags einer Fachkommission mehr, wie es früher üblich war. Auch ein Automatismus ist nicht vorgesehen.Lesen Sie auch: Justizministerin Havliza: „Wir hätten manche Einschränkung besser begründen können“ Kanzleramt hält weitere Corona-Lockerungen für möglich
Der Weg ist vielmehr so: Die Diätenkommission, ein aus unabhängigen Fachleuten besetztes Gremium, legt zu Beginn der Wahlperiode fest, nach welchem Verfahren die Bezüge ermittelt werden sollen. Sie entschied sich 2017 für das sogenannte „Index-Verfahren“. Das geht so: Das Landesamt für Statistik ermittelt die Einkommensentwicklung in Niedersachsen und stellt den Nominallohnindex fest. Dieser bedeutete für das Jahr 2019 eine Steigerung um 2,8 Prozent. Wirksam wird die Übertragung auf die Diäten der 137 Landtagsabgeordneten aber nur, wenn der Landtag die Anpassung formell bestätigt. Tut er das nicht, wie es die meisten Fraktionen derzeit wollen, so bleibt es bei den bisherigen Sätzen: Zwölfmal monatlich eine Grundentschädigung von 7175,52 Euro und eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1456,95 Euro.


