25. Mai 2020
Inneres

Landtag diskutiert: Diäten jetzt erhöhen oder 2021 kürzen?

Schon vor Monaten, noch frei von Corona, hatten sich die vier größten Fraktionen im Landtag auf einen Weg verständigt: Sie wollen die Erhöhung ihrer Bezüge, die in diesem Jahr möglich wäre, nicht vornehmen – sondern darauf verzichten. Das kann auf die Weise passieren, dass der Landtag einfach keinen Beschluss fasst. Die fünfte Fraktion, die AfD, schlug einen anderen Weg vor, nämlich einen formellen Verzicht auf eine 2,8-prozentige Anhebung der monatlichen Grundentschädigung. Die Neigung, sich dem anzuschließen, ist allerdings bei Sozial- und Christdemokraten, Grünen und Freien Demokraten nicht stark ausgeprägt. Wie Jens Nacke (CDU) gegenüber dem Politikjournal Rundblick erklärte, kann das von der AfD angeregte Verfahren Rückwirkungen auf das Verhalten im nächsten Jahr haben.

Verfahren orientiert sich an Lohnentwicklung

Die nähere juristische Prüfung bestätigt diese Vermutung, nach Informationen des Politikjournals Rundblick haben sich auch die unabhängigen Landtagsjuristen, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD), mit der Frage auseinandergesetzt. Seit einigen Jahren bedarf die Anhebung der Diäten keines jährlichen Vorschlags einer Fachkommission mehr, wie es früher üblich war. Auch ein Automatismus ist nicht vorgesehen.
Lesen Sie auch:  Justizministerin Havliza: „Wir hätten manche Einschränkung besser begründen können“ Kanzleramt hält weitere Corona-Lockerungen für möglich
Der Weg ist vielmehr so: Die Diätenkommission, ein aus unabhängigen Fachleuten besetztes Gremium, legt zu Beginn der Wahlperiode fest, nach welchem Verfahren die Bezüge ermittelt werden sollen. Sie entschied sich 2017 für das sogenannte „Index-Verfahren“. Das geht so: Das Landesamt für Statistik ermittelt die Einkommensentwicklung in Niedersachsen und stellt den Nominallohnindex fest. Dieser bedeutete für das Jahr 2019 eine Steigerung um 2,8 Prozent. Wirksam wird die Übertragung auf die Diäten der 137 Landtagsabgeordneten aber nur, wenn der Landtag die Anpassung formell bestätigt. Tut er das nicht, wie es die meisten Fraktionen derzeit wollen, so bleibt es bei den bisherigen Sätzen: Zwölfmal monatlich eine Grundentschädigung von 7175,52 Euro und eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1456,95 Euro.

Doppelbeschluss kann Puffer schaffen

Die juristische Begutachtung hat nun aber ergeben, dass der Landtag aber auch später den eigentlich jetzt fälligen Beschluss nachholen könnte. Dies dürfte dann unter anderen Vorzeichen geschehen, da sich jetzt bereits eine negative Nominallohnentwicklung in Niedersachsen für das Jahr 2020 andeutet. Der Landtag könnte also im Mai oder Juni 2021 dann beschließen, die Einkommensentwicklung der Jahre 2019 und 2020 auf die Bezüge der Abgeordneten zu übertragen. Dann würde zunächst rückwirkend zum 1. Juli 2020 die 2,8-prozentige Anhebung wirksam werden (auf die alle Fraktionen derzeit verzichten wollen), zum 1. Juli 2021 dann die vermutliche Kürzung der Bezüge (die sich auch wieder am durchschnittlichen Prozentsatz der Nominallöhne orientieren würde). https://www.youtube.com/watch?v=PrpYhN_Qiyo&feature=emb_title So ein „Doppelbeschluss“ im nächsten Jahr hätte dann vermutlich zur Konsequenz, dass die Abgeordneten wegen des Puffers im Jahr 2020 von den Einschnitten für 2021 weniger hart getroffen würden. Die Nachzahlungen für 2020 würden die 2021 beginnenden Kürzungen abfedern können. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob ein solcher Weg auch dann denkbar wäre, wenn die Landtagsmehrheit jetzt das Ansinnen der AfD angenommen und formal auf die vorgeschlagene Erhöhung in diesem Jahr verzichtet hätte. Vermutlich hätte man dann 2021 nur die Kürzung beschließen können, der Weg zur nachträglich Übernahme der Empfehlung für 2020 wäre versperrt gewesen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #098.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter