17. Dez. 2019
Inneres

Präsidium des Landtags verbietet künftig Filme der Fraktionen

Wie benimmt man sich im Landtag? Was die Abläufe in einer Debatte angeht, gibt es seit langer Zeit die Geschäftsordnung. In der ist jeder Schritt genau festgelegt, und die Landtagspräsidentin und ihre Vertreter wissen in jeder Situation, wie sie laut Geschäftsordnung zu handeln haben. In Zweifelsfällen sitzen die Vertreter der Landtagsverwaltung in Rufweite. Die andere Frage aber, was im „hohen Haus“ als Verhaltensregel außerhalb der Debatten erlaubt ist und was nicht, entzog sich bis gestern einer formellen Regelung. „In früheren Zeiten sind die Konflikte, die zuweilen entstanden sind, stets einvernehmlich gelöst worden“, berichtet Landtags-Sprecher Kai Sommer. Das beziehe sich etwa auf die Kleiderordnung, das Vermeiden politischer Botschaften auf Plakaten, Aufklebern oder auf T-Shirts und das Verbot, im Plenarsaal zu essen oder zu trinken. Nun allerdings hat ein sich über mehrere Monate hinziehender Konflikt zu einem ersten förmlichen Beschluss des Parlamentspräsidiums geführt. Die Präsidentin und ihre Stellvertreter verständigten sich auf eine „Ordnung zu technischen Aufzeichnungen im Plenarsaal“. Damit ist nun festgelegt, dass kein Abgeordneter, Mitarbeiter oder Besucher Film- oder Tonaufnahmen anfertigen oder weiterreichen darf, sofern er dazu keine Genehmigung der Landtagspräsidentin hat. Eine solche Genehmigung gilt als automatisch erteilt, soweit sich die Aufzeichnungen lediglich auf den Autoren selbst beziehen oder die Personen, die abgebildet werden, dem ausdrücklich zugestimmt haben. Ebenfalls verboten werden Aufnahmen, die auf Unterlagen zielen, die beispielsweise vor den Abgeordneten auf ihren Tischen liegen – und die dann über Vergrößerungen lesbar gemacht werden könnten. Die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung werden ermächtigt, diese Vorgaben durchzusetzen. Sie dürfen also einschreiten, wenn sie einen Verstoß gegen diese Regeln erkennen. Ausdrücklich ausgenommen von der Bestimmung sind Journalisten, die von Landtagssitzungen Aufzeichnungen anfertigen, weil sie über die parlamentarische Arbeit berichten müssen.
Wir lassen uns aber durch solche Methoden der Überwachung im Plenarsaal nicht einschüchtern.
Der neue Beschluss hat eine Vorgeschichte. Bisher fertigt die Landtagsverwaltung das sogenannte Plenar-TV an, dort werden alle Reden aufgezeichnet und den Abgeordneten zur Verfügung gestellt – auch zum Eigengebrauch für Web-Seiten und ähnliches. Die AfD-Fraktion hatte schon vor geraumer Zeit behauptet, Plenar-TV reiche ihr nicht aus, sie benötige weitere Aufnahmen. Daraufhin begann die Fraktion, hinter ihren Fraktionsreihen eine eigene Kamera zu installieren und Debatten aufzunehmen. Mehrere Abgeordnete anderer Fraktionen klagten später, sie seien ohne ihr Einverständnis von der AfD gefilmt worden. Sie behaupteten, die AfD wolle die Aufnahmen verkürzt präsentieren und damit einen falschen Eindruck erwecken. Der Fall wurde im Präsidium des Landtags vorgetragen, dort ist jetzt ein Beschluss gefasst worden. Das ist nun zwar keine Saalordnung für den Plenarsaal, wohl aber eine Vorstufe in diese Richtung. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wiard Siebels sagte, die AfD selbst habe eine entlarvende Mitteilung gegeben, dass sie das Filmmaterial sammeln und später zeigen wolle, „was die Wähler nicht sehen sollten“. Durch einen Zusammenschnitt habe die AfD die anderen Fraktionen diskreditieren wollen. „Wir lassen uns aber durch solche Methoden der Überwachung im Plenarsaal nicht einschüchtern“, betonte Siebels. Wenn sich die AfD auf die normalen Gepflogenheiten im Landtag nicht einlassen wolle, dann müsse man eben eine Saalordnung festlegen. Das sei aber „sehr bedauerlich“, zumal der Landtag seit 1947 keine solche Vorgabe benötigt habe. In kritischen Situationen, als beispielsweise Abgeordnete mit übergroßen Buttons vorm Rednerpult erschienen, die dann vom eigentlichen Inhalt ihrer Rede ablenkten und die Aufmerksamkeit auf die Äußerlichkeit richtete, gab es bislang die Verständigung der Parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer untereinander. In den meisten Fällen wurden Verhaltensweisen, von denen sich andere Abgeordnete gestört fühlten, daraufhin abgestellt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #225.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning