8. Dez. 2021
Inneres

Pünktlich vor Weihnachten: Gemeindebund legt Vorschläge zum Bürokratie-Abbau vor

NSGB-Präsident Marco Trips hat ein paar Ideen für den Bürokratie-Abbau. Aber findet er auch Gehör? | Foto: NSGB, Canva

Zweimal wollte sich Marco Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebundes (NSGB), das Angebot von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nicht sagen lassen. Anfang Oktober hatte der Regierungschef in der Hauptversammlung in Bodenwerder dem Kommunalverband vorgeschlagen, über die wiederholten Wehklagen aus vielen Rathäusern mal im Detail zu reden – nämlich über umständliche und zu bürokratische Vorgaben des Landes, die den Kommunalverwaltungen ihr tägliches Geschäft erschweren. Jetzt, kurz vor Weihnachten, hat Trips mit seinen Kollegen einen Katalog an Details zusammengestellt und diesen an die Staatskanzlei überwiesen – „gemeinsam mit einem Stiefel und Süßigkeiten“, fügte Trips auf Rundblick-Anfrage hinzu. Mehrere Punkte wurden in dem Papier erwähnt:

Corona-Tests für Erzieher: Eine Gemeinde teilte dem NSGB mit, dass alle zwei Wochen gemeldet werden müsse, wann wie viele Erzieher in den Kindergärten die Corona-Tests nutzen – bezogen auf jene Tests, deren Anschaffung vom Kultusministerium bezuschusst werden. Nach Auskunft der Gemeinde mussten Listen angefertigt wurden, auf denen die Namen der Empfänger vermerkt wurden. Da der Eintrag nur zwei Tage lang möglich gewesen sei, hätten die bezuschussten Tests nur an diesen beiden Tagen genutzt werden dürfen, denn eine nachträgliche Eintragung sei untersagt worden. Außerdem hätte Auskunft gegeben werden müssen über die Art der verwendeten Produkte. Trips schlägt nun vor, anstelle der komplizierten und personalaufwendigen Abrechnung gesetzlich festzulegen, dass kleine Gemeinden pauschale Zuwendungen erhalten – beispielsweise berechnet je Einwohner oder je Schüler. Auf die Abrechnungskontrolle könne man dann verzichten. Ausnahmen von den strengen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung sollten unterhalb einer bestimmten Grenze möglich werden.

Die ganze Angelegenheit ist so komplex, dass die Abrechnung beim Ministerium länger als ein Jahr hinterherhinkt.

Marco Trips, NSGB-Präsident

Personalkostenförderung Kindergärten: Was die Überweisung von Geld des Landes für das Kindergartenpersonal angeht, ist bisher die Abrechnung für jede Person nach einem besonderen Raster erforderlich, das System ist ausdifferenziert und erfordert einen nicht unerheblichen Aufwand für alle, die in den Rathäusern damit zu tun haben. Mehrere Eingaben in das System „Kita-Web“ seien erforderlich. Trips sagt: „Die ganze Angelegenheit ist so komplex, dass die Abrechnung beim Ministerium länger als ein Jahr hinterherhinkt.“ Nun schlägt der NSGB vor, das Gesamtpersonalkostenbudget pauschal nach dem Faktor „genehmigte Betreuungsstunden“ auszahlen, also auf aufwendige Einzelangaben möglichst zu verzichten. Trips fügt hinzu: „Da hiermit eine weitreichende Systemumstellung verbunden wäre, sieht der Vorschlag zunächst eine interne Probeberechnung des Ministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden vor.“

Kritik am geltenden Haushaltsrecht: Die Vorschriften des Haushaltsrechts werden in kleinen und mittelgroßen Gemeinden und Städten oft als erhebliche Erschwernis empfunden. Trips spricht von „Übermaß“. Es sei nicht nötig, betont er, an die Landeshauptstadt Hannover die gleichen Maßstäbe anzulegen wie an eine kleine Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde. Der Städte- und Gemeindebund rege daher eine Unterteilung des Haushaltsrechts nach Größenklassen der Kommunen an – für kleinere Einheiten mit einer schwächer professionalisierten Verwaltung sollten die Vorgaben, die bisher für alle gleichermaßen gedacht sind, anders formuliert werden. „Abgestufte Regeln“ seien nötig. Was etwa das Vergaberecht angeht, lautete die Klage einer Gemeinde, die sich beim NSGB gemeldet hat: „Das Einholen politischer Entscheidungen zu Förderprogrammen, auch ein geordnetes Vergabeverfahren, sind fast nicht machbar. Man muss regelmäßig schon beim Eingang eines Fördermittelbescheides auf eine Verlängerung der Umsetzungsfrist hoffen. Teilweise sind Gemeinden genötigt, wegen dieser Umsetzungsfristen bewusst auf das Stellen von Förderanträgen zu verzichten. Wenn Ende 2021 ein Antrag abzugeben ist und Ende 2023 die Baumaßnahme schon fertig sein muss – dann geht das praktisch nicht. Immer schwebt dann das Damoklesschwert der Rückforderung über dem Bürgermeister.“ Die Antragserfordernisse würden 13 Seiten umfassen, das sei viel zu viel.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #221.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum