Unterrichtsversorgung: FDP will Klage für erledigt erklären
(rb) Hannover/Bückeburg. Die FDP-Landtagsfraktion wird ihre Organklage gegen das Land, die vor dem Staatsgerichtshof anhängig ist, voraussichtlich nicht weiter verfolgen. Grundlage der Klage war eine Anfrage von FDP-Abgeordneten zur Unterrichtsversorgung an Gymnasien am 1. Februar 2015 und 3. März 2015, die das Kultusministerium nicht beantworten wollte, weil seit dem Schuljahr 2013/2014 auf eine Erhebung zur Unterrichtsversorgung im 2. Schulhalbjahr verzichtet wird. Am Montag teilte das Kultusministerium nun mit, dass das Informatikzentrum Niedersachsen (izn) die geforderten Daten auf der Grundlage des Statistikprogramms „izn Stabil“ berechnet und an die Parlamentarier herausgegeben habe , so dass sich das zentrale Anliegen der Freien Demokraten erledigt habe. Die Werte seien allerdings nicht – wie zum Schuljahresbeginn üblich – von der Landesschulbehörde überprüft worden und daher nicht mit den Daten einer stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgung vergleichbar, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die ermittelten Werte veränderten sich teilweise mehrmals wöchentlich; sie seien u.a. davon abhängig, wann eine konkrete personalwirtschaftliche Änderung erfolgt, oder davon, wann die Schulleitungen bzw. die Schulbehörde in dem Planungsinstrument Eintragungen vornehmen. Trotz ihrer fehlenden Aussagekraft seien die Daten an die FDP-Fraktion herausgegeben worden. Sie umfassen den Prognosezeitraum vom 1. Februar bis 1. August sowie den Abfragezeitraum vom 14. Januar bis 6. März 2015 und bewegen sich zwischen 101,0 und 101,6 Prozent Unterrichtsversorgung an den Gymnasien.
Der FDP-Schulpolitiker Björn Försterling hält die nachgereichten Prognosewerte zur Unterrichtsversorgung für ein „Eingeständnis der drohenden Niederlage vor dem Staatsgerichtshof“ durch die Landesregierung. Damit gebe diese zu, dass die Fragen der FDP nicht ausreichend und nicht entsprechend der Verfassung beantwortet wurden, sagte Försterling. Seiner Auffassung nach sei es nicht die Aufgabe des Kultusministeriums, die Aussagekraft von Zahlen als Begründung heranzuziehen, ob diese veröffentlicht werden oder nicht. Die Prognosewerte seien wichtig für die Beurteilung der Frage, ob die Landesregierung in ausreichendem Maße ihrer Verpflichtung nachkomme, die Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr sicherzustellen. Er habe „berechtigte Zweifel“, ob die Ministerin mit den geringen Einstellungszahlen an den Gymnasien die Unterrichtsversorgung noch im Blick habe. Seine Fraktion werde auch künftig nach den aktuellen Prognosewerten für das kommende Schuljahr fragen, kündigte Försterling an.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #142.