Fordert Lockerungen und fühlt sich ausgegrenzt: Prof. Stefan Homburg - Foto: Uni Hannover[/caption]
Homburg begründet das mit seiner Auffassung, der bisherige „Lockdown“, das Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland, habe keine Auswirkung auf das Corona-Infektionsgeschehen gehabt. Tatsächlich, sagt Homburg, lasse sich aus den offiziellen Zahlen ablesen, dass die Ansteckungsgefahr schon vor den am 23. März verkündeten Geschäftsschließungen, Schulschließungen und Veranstaltungsverboten erheblich gesunken sei. Seit der ersten Märzhälfte, meint der Professor, sei der Höhepunkt der Infektionswelle überschritten.
Der Adressat seines Appells ist die Landesregierung in Niedersachsen, weil sie für die Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig sei und in eigener Verantwortung die aus seiner Sicht falsche Entscheidung wieder korrigieren müsse. Dabei beruft sich der Volkswirtschaftler auf Artikel 80 des Grundgesetzes, wonach keine Verordnung eine weitreichenderen Einschnitt in Freiheiten vorgeben kann als das ihr zugrundeliegende Gesetz erlaubt, hier also das Bundesinfektionsschutzgesetz. Nach Homburgs Meinung wurde dieser Grundsatz missachtet.
Homburg stieß auf Widersprüche bei offiziellen Infektionszahlen
Der hannoversche Professor ist seit vielen Jahren als kritischer Geist bekannt, der sowohl die Einführung des Euro vor 20 Jahren als auch die Bankenrettung in der Finanzkrise vor zehn Jahren skeptisch begleitete. Seine distanzierte Position gegenüber den gegenwärtigen Kontaktverboten hat er erstmals am 2. April in einem Interview mit dem Politikjournal Rundblick geäußert, später folgten Veröffentlichungen im heute-journal, in der „Welt“ und anderen Medien.Lesen Sie auch: Städte- und Gemeindebund offenbar für Kurswechsel in der Corona-Krise Corona-Krise: Wirtschaft geht düsteren Zeiten entgegen
Homburg überprüfte die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und stieß auf Widersprüche. Anschließend erklärte er, das RKI betreibe „Panikmache“ und schüre Angst. Bundesregierung und Landesregierungen hätten ihre Maßstäbe für die Rechtfertigung der Grundrechtseinschränkungen Zug um Zug geändert – von der Quote der Verdoppelung von Infektionen über die Anzahl der angesteckten Menschen, die ein Infizierter verursacht, bis hin zu einer jetzt neuen Haltung, nämlich die Neuinfektion so stark zu drosseln, dass die Nachverfolgung jedes neu Erkrankten noch zu leisten ist. Aus Homburgs Sicht kann das verhängnisvoll sein, da eine gebremste Ausbreitung des Virus verhindert, dass viele Menschen dagegen Resistenzen entwickeln und vor einer zweiten Welle im Herbst geschützt sind. In Schweden gehe man einen anderen Weg, den er für viel besser geeignet halte.


