Ministerpräsident Stephan Weil (Mitte), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, Sozialministerin Daniela Behrens und die übrige Landesregierung denken über eine Lockerung des Corona-Regelwerks für Niedersachsen nach. | Foto: Tobias Koch, Mohssen Assanimoghaddam, Sozialministerium, Montage: Rundblick

Das aktuelle Corona-Regelwerk hat zu einer Menge Unmut geführt – und die Landesregierung denkt nun darüber nach, ob manches von den jüngst verschärften Vorgaben wieder gelockert werden kann. Wie Regierungssprecherin Anke Pörksen am Mittwoch in der Landespressekonferenz erklärte, wird unter anderem über eine Revision der 2Gplus-Regel nachgedacht. Es sei allerdings verkehrt, schon davon auszugehen, dass diese Vorgabe teilweise oder ganz entfallen soll. „Wir denken durchaus auch über den Weg nach, an dieser Vorgabe zunächst festzuhalten“, ergänzte Pörksen.

Regierungssprecherin Anke Pörksen. | Foto: Staatskanzlei/von Ditfurth

Die 2Gplus-Regel besagt, dass bei Freizeitveranstaltungen, in Fitness-Studios, in Gaststätten und beim Friseur nur diejenigen Zutritt haben sollen, die geimpft und genesen sind – aber das auch nur, wenn sie zusätzlich noch einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Seit Beginn dieser Woche gilt nun schon die Einschränkung, dass „geboosterte“ Menschen, also solche mit einer dritten Corona-Impfung, wegen ihres hohen Impfschutzes keinen Test mehr vorzeigen müssen.

Wechsel von Warnstufe II zu Warnstufe I kündigt sich an

Quelle: Land Niedersachsen

Dass überhaupt eine weitere Lockerung der Vorgaben in den Bereich des Möglichen kommt, hängt auch mit einer absehbaren – angenehmen – Entwicklung des Infektionsgeschehens zusammen. Derzeit gilt in Niedersachsen weitgehend die „Warnstufe II“ nach der Corona-Verordnung. Diese liegt an drei Faktoren – den Inzidenzen, der Krankenhausbelegung und der Inanspruchnahme der Intensivbetten. Wenn aber fünf Tage in Folge der Faktor der Corona-Patienten in den Krankenhäusern unter einen Grenzwert sinkt, wie es derzeit aussieht, könnte Niedersachsen bezogen auf einzelne Kreise oder auch landesweit auf die „Warnstufe I“ zurückfallen. Nach der bisherigen Corona-Verordnung hätte dies dann die Folge, dass in den derzeit mit „2Gplus“ versehenen Freizeitbereichen wieder 2G gilt. Genesene oder Getestete müssten dann etwa bei Gaststätten- oder Friseurbesuchen kein negatives Testergebnis mehr zusätzlich vorlegen.

Ob man aber dieser Systematik tatsächlich folgt, ist laut Pörksen noch ein Diskussionsthema in der Regierung. Man könnte das Regelwerk in der Corona-Verordnung auch noch einmal abändern und an 2Gplus zunächst auch in Warnstufe I noch festhalten. Dafür spräche wohl, dass andernfalls ein Wechsel der Vorgabe in der aktuellen Situation totale Verwirrung stiften könnte. Denn in einer Phase, in der die „Warnstufe II“ auf die „Warnstufe I“ zurückspringt und nach der bisherigen Verordnung eigentlich Lockerungen zwangsläufig sein müssten, verschärft das Land am Wochenende andererseits die Vorgaben für den Einzelhandel – und zwar nicht wegen der Warnstufen-Vorgabe in der Corona-Verordnung, sondern aufgrund einer Verabredung aller Bundesländer. So soll demnächst 2G im Einzelhandel gelten, es dürfen dann also nur noch Geimpfte und Genesene Geschäfte aufsuchen – mit Ausnahme von „Läden des täglichen Bedarfs“ wie Supermärkte, die auch für Nicht-Geimpfte offen bleiben müssen. Dies ist der Kurs, auf den sich alle Ministerpräsidenten verständigt haben. Eine Zurücknahme von 2Gplus in Niedersachsens Freizeiteinrichtungen vertrüge sich nun gar nicht mit dieser Neuerung.

Wirtschaftshilfen werden angepasst: Offen bleibt bisher die Frage, ob Geschäfte Corona-Hilfen vom Staat erhalten können, wenn sie wegen 2G oder 2Gplus weniger Kunden haben. Das Wirtschaftsministerium teilt mit, dass die Regeln vom Bund auf niedersächsische Initiative hin überarbeitet werden sollen. So sollen Ladeninhaber, die ihr Geschäft wegen Umsatzrückgänge schließen müssen, die „Überbrückungshilfe 3plus“ erhalten können. Bisher ist das nur möglich, wenn die Geschäfte auf staatliche Anordnung hin schließen. Künftig soll das auch gelten, wenn sich der Eigentümer selbst zur Schließung entscheidet – aber dann auch nur, wenn der Umsatzrückgang im Vergleich zu normalen Zeiten mehr als 30 Prozent beträgt. Allerdings dürfte Bedingung sein, dass das Geschäft geschlossen wird.

Mehr Infektionen – weniger Krankenhaus-Fälle: Der bevorstehende Wechsel von „Warnstufe II“ in „Warnstufe I“ weist darauf hin, dass die steigende Zahl von Corona-Infektionen nicht mehr gleichbedeutend ist mit einem proportionalen Anstieg der nötigen Klinikaufenthalte. Gerade bei geimpften Menschen, die sich infizieren, ist die Erkrankung meistens milde und macht keinen Krankenhausbesuch mehr nötig.

Quelle: Land Niedersachsen