Nächste Woche soll der Landtag darüber beraten, ob er sich in einer Entschließung für eine Strafrechtsänderung ausspricht. Grüne und FDP hatten beantragt, sich für die Streichung des Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch auszusprechen – darin geht es um ein Werbeverbot für Abtreibungen. Mehrere SPD-Abgeordnete sollen dazu neigen, die Initiative von Grünen und FDP zu unterstützen. Dies könnte aber in der Großen Koalition von der CDU als „unfreundlicher Akt“ aufgefasst werden. Inzwischen reifen Überlegungen bei Grünen und FDP, den eigenen Antrag zurückzuziehen zugunsten eines sogenannten „Gruppenantrages“, bei dem die Fraktionen keine Rolle spielen, sondern nur einzelne Abgeordnete.

Ampel-Mehrheit deutet sich an

Da zumindest SPD und CDU die Abstimmung frei geben wollen, also keinen Fraktionszwang ausüben, wird noch mit einem zweiten Gruppenantrag aus der CDU-Ecke gerechnet – der könnte dann am Werbeverbot festhalten, aber eine Reform des Paragraphen 219a in der Weise befürworten, dass die Information der Ärzte auf jeden Fall gewährleistet sein müsse. Käme es am Ende zu zwei Gruppenanträgen, so deutet sich eine Ampel-Mehrheit an aus Grünen, FDP und der Mehrheit der SPD-Fraktion. Offen ist bislang, ob einzelne aus der SPD sich für den von CDU-Abgeordneten initiierten Antrag erwärmen könnten. Auch in der SPD-Landtagsfraktion soll es einige engagierte Katholiken geben, die das Werbeverbot prinzipiell befürworten.