Eine geplante Neuregelung der Bestimmungen für Standesbeamte verärgert derzeit viele Städte und Gemeinden. Bis zum Ende vergangenen Jahres mussten Gemeinden, die einen Standesbeamten bestellt hatten, die Personalie schriftlich bei der Standesamtsaufsicht melden. Im Regelfall ist das der zuständige Landkreis, bei kreisfreien Städten gibt es eine eigene Abteilung in der Verwaltung für Standesamtsangelegenheiten. Die Anzeigepflicht steht […]

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