Die AfD-Landtagsfraktion will mit ihren Änderungsvorschlägen für den Landeshaushalt Zeichen setzen. Sie tut das in diesem Jahr, indem sie Positionen vertritt, die auch von denen aufgegriffen werden können, die in der AfD eine „Roll-back-Partei“ sehen wollen und sich jetzt bestätigt sehen. So wird von der AfD vorgeschlagen, mittelfristig die Inklusion zu stoppen und alle Schritte, die lernbehinderten Kinder mit nicht-lernbehinderten in gemeinsamen Klassenverbänden zu unterrichten, wieder zurückzuführen.

AfD will „Rückabwicklung“ der Inklusion

Der AfD-Bildungspolitiker Harm Rykena spricht von „Rückabwicklung“ der Inklusion und verweist auf Berichte, wonach dieses Modell in der Praxis auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten stoße. Nach Ansicht der AfD sei die früher übliche Aufteilung in Förderschulen und allgemeinbildende Schulen besser gewesen – auch für behinderte Kinder. Zudem sei dieses Modell weitaus kostengünstiger.

Deswegen schlage die AfD nicht eine langsamere und behutsamere Umsetzung der Inklusion vor, wie es vor Jahren die FDP getan hatte, sondern sie fordert den schrittweisen Ausstieg – trotz der Tatsache, dass die UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion zwingend vorgibt. 33 Millionen Euro, die im Etatentwurf für Investitionen zur Verbesserung der Inklusion an Schulen vermerkt sind, können nach den Vorstellungen der AfD deshalb gestrichen werden.

Streichkonzert bei Gleichstellung, Klimaschutz und Entwicklungshilfe

Der Haushaltsantrag der AfD geht noch auf mehrere andere Punkte ein: So lehnt sie den Vorschlag der Koalition ab, der auf Wünsche aus den kommunalen Spitzenverbänden fußt und 30 Millionen Euro zusätzlich in den Ausbau des Krippenangebots für Kinder unter drei Jahren vorsieht. Die AfD findet diesen Weg falsch, wie Rykena sagt. In der Begründung des Änderungsantrags schreibt die Fraktion: „Wird abgelehnt. Kinderbetreuung soll verstärkt durch die Eltern übernommen werden.“


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Rykena geht sogar so weit, eine zeitlich ausgeweitete Krippenbetreuung als „kindeswohlgefährdend“ zu bezeichnen, weil damit der Kontakt zu den leiblichen Eltern abnehme, dieser aber auch nach Ansicht von Wissenschaftlern für Kleinkinder besonders wichtig sei. Die AfD schlägt das vor, obwohl sie nun mit dem Vorwurf rechnen muss, sie pflege das Klischee der Mutter, die sich ganz auf Kindeserziehung konzentrieren soll.

Der AfD-Entwurf sieht Kürzungen außerdem vor bei Schritten, mit denen die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterstützt wird, bei solchen, die Kommunen im Klimaschutz unterstützen und bei Haushaltsansätzen zur „Nachhaltigkeitsstrategie“. Die AfD will Mittel für „Entwicklungszusammenarbeit“ kürzen, da dies Aufgabe des Bundes sei. Sie will Projekte für die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen nicht mehr unterstützen, da diese „ineffektiv“ seien. Der Ansatz „Migration und Teilhabe von Zugewanderten“ soll gestrichen werden.

Mehr Geld für Schuldenabbau, Aufforstung und Weidetiere

Wie der AfD-Sozialpolitiker Stephan Bothe und der Haushaltspolitiker Peer Lilienthal erläuterten, plant die AfD auch einige Mehrausgaben. Der Schuldenstand solle um 100 Millionen Euro gekürzt werden, die Aufforstung soll verstärkt werden, eine Weidetierprämie eingeführt werden. Für eine „Vereinigung der Pflegekräfte“ auf freiwilliger Basis anstelle der Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer will die AfD 15 Millionen Euro bereitstellen. Alle Hebammen sollten über eine vom Land gestützte Rückversicherung abgesichert werden.

In den Maßregelvollzug sollten 13 Millionen Euro zusätzlich gesteckt werden – für den Ausbau von Behandlungsmöglichkeiten. Es gehe nicht an, dass psychisch gestörte Straftäter ihre Therapie aus Mangel an Plätzen nicht antreten könnten. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen will die AfD die Altersfeststellung durchsetzen. Bothe hofft, dass man in der Folge dann 50 Millionen Euro sparen könne, weil vermutlich sehr viele Jugendliche älter als 18 sind und dann nicht mehr über die Jugendpflege des Landes, sondern über die Integrationsangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge versorgt werden müssten.