Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) treibt die Sorge um, der Bund könne bei der Versteigerung der neuen Mobilfunkfrequenzen wichtige Bedingungen vernachlässigen. In der Vergangenheit hätten ähnliche Verfahren zwar zu hohen Erlösen geführt, nicht aber zu einer flächendeckenden Verbesserung der Erreichbarkeit. Er befürchte deshalb das Entstehen neuer Funklöcher. „Maximale Versorgung statt maximaler Erlöse“ müsse das Prinzip sein. Die Versteigerung der Frequenzen für das 5G-Netz steht Anfang 2019 an, die Bundesnetzagentur hat kürzlich einen Entwurf für geplante Auflagen vorgestellt, von dem Althusmann nach eigenen Angaben nicht überzeugt ist. Es sei auch der falsche Weg, wenn der Bund als Versteigerungserlös zwölf Milliarden Euro einplane und diese Einnahmen schon wieder für Ausgaben verplane. Die bisherige Erfahrungen mit Versteigerungen zeigten, dass die Verfahren ihren Teil dazu beigetragen hätten, dass die Telekommunikationsunternehmen „nicht in der Form investiert haben, wie es für eine angemessene Mobilfunkversorgung nötig gewesen wäre“.

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So setzt sich Althusmann nun für Nachbesserungen der geplanten Auflagen, die die Bundesnetzagentur verhängen will, ein: „Aus niedersächsischer Sicht müssen auch Wasserstraßen und der Küstenraum von der Versorgungsauflage abgedeckt werden. Bisher werden Auflagen ausschließlich für Straßen- und Schienenwege vorgeschlagen. Was für die Straße und Schiene gilt, muss ebenso für die Wasserwege und den Küstenraum gelten. Auch dort brauchen wir eine schnelle Perspektive für eine Versorgung in 5G-Qualität.“ Auch Gewerbegebiete müssten einbezogen werden.