Wenn Hotels in Niedersachsen am 25. Mai wieder öffnen dürfen, wird es starke Restriktionen geben. Sie dürften nur zur Hälfte belegt werden und Gäste müssen für sieben Tage buchen, Kurzurlaube sind nicht gestattet. Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat am Mittwoch im Landtag die 7-Tage-Regelung aber bereits in Frage gestellt. „Ich halte eine Zweifachbelastung für Hotels nicht für geeignet“, sagte der Wirtschaftsminister.

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Er könne sich vorstellen, dass man von der Regelung abweichen und zunächst bis Ende Mai nur an der 50-prozentigen Belegungsrate festhalten könnte. Hintergrund der 7-Tage-Regelung sei, die „Umschlaghäufigkeit“ zu reduzieren. Die Touristen sollen dadurch etwas gebremst werden, damit es weniger Wechsel gibt und Touristen in den Hotels seltener zusammentreffen

Althusmann plädierte noch einmal für einen Rettungsfonds speziell für die Tourismusbranche, die derzeit mit dem Rücken zur Wand stehe, Dabei gehe es nicht nur um über 290.000 Mitarbeiter der Branche in Niedersachsen. „Wir sprechen von bundesweit 2,2 Millionen Menschen. Das sind mehr als in der Automobilindustrie mit 1,8 Millionen Beschäftigten“, so Althusmann.

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Bisher seien in Niedersachsen über 12.000 Anträge auf Soforthilfe aus dem Gastgewerbe bewilligt worden. Dabei gehe es insgesamt um 117 Millionen Euro. Die Tourismusbranche werde noch eine schwierige Zeit zu bewältigen haben, sagte Althusmann. Es sei aber durchaus denkbar, dass die Branche im Land gestärkt aus der Krise hervorgehen könnte.

Die SPD-Abgeordnete Sabine Tippelt forderte im Landtag, den Tourismus-Rettungsschirm zu erweitern. Ganze Regionen müssten vor einer Insolvenzwelle gerettet werden. Hier seien EU, Bund und Land gemeinsam gefordert.

FDP hält Regelung nicht für verfassungsgemäß

FDP-Fraktionsvize Jörg Bode fragte, warum denn für Hotels in Braunschweig eine Auslastung von nur 50 Prozent gelten sollte, damit an der Nordseeküste nicht zu viele Menschen unterwegs sind. Die generelle 50-Prozent-Grenze für alle Hotels im Land nähre bei den Hoteliers Zweifel. Diese Einschränkung sei nach Meinung der FDP-Fraktion auch nicht von der Verfassung gedeckt.