Gabriele Andretta, Landtagspräsidentin, hat sich für die Einführung einer Elternzeit-Regelung für Landtagsabgeordnete stark gemacht. Im Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden hat sie das jüngst erörtert. Einige meinen, die bisherige Regelung in der Geschäftsordnung reiche aus. Dort steht, dass Abgeordnete „aus wichtigem Grund beurlaubt“ werden dürfen.

Wünscht sich eine Elternzeit-Regelung für Landtagsabgeordnete: Landtagspräsidentin Gabriele Andretta –  Foto: Landtag Nds., Focke Strangmann

Eine Elternzeitregelung analog der gesetzlichen Regel stößt auf rechtliche Hürden, wie die Landtagjuristen mitgeteilt haben: Die Diäten könnten nicht gekürzt werden, selbst wenn die Betroffenen das wollten. Dann kam der Vorschlag, wenigstens die Aufwandsentschädigung für die Empfänger von Elternzeitregeln zu schmälern. Überlegt wird nun ein Weg, der Landtagspräsidentin das Recht zu geben, einen Abgeordneten auf Antrag wegen der Elternzeit auf unbestimmte Zeit zu beurlauben.