Falko Mohrs, Wissenschaftsminister, hat an die Leitungen der Hochschulen in Niedersachsen appelliert. Sie sollten ihre Verantwortung wahrnehmen und rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, wenn Studenten gegen Mit-Studenten vorgehen und diese beispielsweise angreifen, belästigen oder mit rassistischen oder antisemitischen Hass-Aktionen überziehen. Für eine Exmatrikulation sei nach dem bisherigen Recht eine rechtskräftige Verurteilung die Bedingung, das könne dauern. In der Zwischenzeit aber könnten die Hochschulen ihr Hausrecht nutzen und bestimmte Studenten vom Lehrbetrieb ausschließen. Auch ein Hausverbot komme in Betracht. Die CDU-Politiker Cindy Lutz und Jörg Hillmer erklärten, die Hinweise von Mohrs reichten nicht aus. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) müsse rasch geändert werden, damit die Hochschulleitungen den notwendigen rechtlichen Rückhalt für ein Vorgehen gegen Gewalttäter und Extremisten bekommen.