Die CDU-Abgeordneten Martin Bäumer und Ulf Thiele haben ein gemeinsames Positionspapier geschrieben, über das im neuen Jahr zunächst die CDU-Landtagsfraktion diskutieren soll. Darin schlagen die beiden auch umstrittene Schritte vor, mit denen der weitere Ausbau der Windenergie unterstützt und gefördert werden soll.

Im Bundesnaturschutzgesetz solle geregelt werden, dass der Artenschutz kein Hindernis sein darf für neue Windräder. Eine „Technische Anleitung Artenschutz“ solle sicherstellen, dass solche Bestimmungen in den Kommunen einheitlich angewandt werden. Ausgleichsmaßnahmen für Investitionen in geschützten Gebieten sollten nicht länger verpflichtend sein, wenn die Investitionen dem Klimaschutz dienen (was für neue Windräder gilt). Kommunen sollten das Recht erhalten, Windräder auch in Wäldern zu erlauben, sofern diese nicht naturbelassen, sondern kulturbetont oder kulturbestimmt sind.

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Beim Bau von Windkraftanlagen solle auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Flächenverbrauch generell verzichtet werden. Ein 1000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung als Faustregel, wie auf Bundesebene geplant, sei „eine gute Richtschnur“, schreiben Bäumer, der CDU-Umweltpolitiker aus dem Kreis Osnabrück ist und der Finanzexperte Thiele, der aus Leer stammt.

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Entscheidend sei eine Aktualisierung der Vorschriften für Lärmbelästigung, die potenzielle Gesundheitsbeeinträchtigung auch kleinerer Bevölkerungsgruppen müsse bei der Genehmigung von Windrädern stärker berücksichtigt werden. Genehmigte Windenergieflächen sollten Bestandsschutz genießen, bei der Erneuerung der Anlagen (Repowering) solle der Status quo um maximal zehn Prozent erhöht werden können. Bei diesen Voraussetzungen solle dann ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren verbindlich werden.

Bäumer und Thiele plädieren für geändertes Planungsrecht

Der Abstand der Windräder zu Flugplätzen solle auf bis zu zehn Kilometer (bisher 15) verringert werden, die Drehfunkfeueranlagen auf Flugplätzen sollten erneuert und in der Anzahl verringert werden, damit diese neuen Windrädern nicht zu sehr im Wege stehen. Für die Speicherung von aus Windkraft erzeugtem Strom sollen auch Gas-Zwischenspeicher und Biogasanlagen genutzt werden. Deshalb müsse die Rechts- und Planungssicherheit für neue Biogasanlagen gewährleistet weiterhin gewährleistet sein. Das Planungsrecht müsse so verändert werden, dass Fehler in der Regional- und Flächennutzungsplanung nicht den Plan als solchen durchkreuzen, sondern einfacher zu heilen sind – über eine „Rückfalloption auf den früheren Planungsstand“.

Festgelegt werden solle, dass Umweltverbände schon bei der öffentlichen Auslegung der Pläne im Genehmigungsverfahren Einwände vortragen müssen, wenn sie später das Recht nutzen wollen, gegen diese Pläne vor Gericht zu ziehen. Nach derzeitigem Recht können sie auch später einsteigen. Bäumer und Thiele schlagen außerdem vor, dass Kommunen Anreize dafür erhalten sollen, wenn sie neue Gebiete für Windräder planen – etwa über eine Konzessionsabgabe, die sie von den späteren Betreibern einfordern können sollen.