Die Braunschweiger CDU macht sich stark für eine Fortsetzung der bisherigen Regeln für den Einsatz von Saisonarbeitern. Die kurzfristige Beschäftigungsdauer ist bisher auf drei Monate oder 70 Tage begrenzt. „Das hat sich seit 2015 bewährt und sollte über das Jahresende 2018 hinaus weitergeführt werden“, meinen die CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Plett (Peine) und Frank Oesterhelweg (Wolfenbüttel), sowie der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller. Die 2015 eingeführte Möglichkeit sei gerade Betrieben entgegengekommen, die an anderer Stelle „gerade durch den gesetzlichen Mindestlohn massiv wirtschaftlich betroffen sind“, schreiben die CDU-Politiker. Sie lehnen deshalb das von der SPD auf Bundesebene verlangte Kürzen der Frist auf maximal 50 Arbeitstage (statt 70) strikt ab. Die Verminderung der Beschäftigungsdauer könne gerade für landwirtschaftliche Betriebe im Spargel-, Obst- und Gemüsebau gravierende Folgen haben, da Arbeitsspitzen dann nicht länger abgefangen werden könnten und Arbeitskräfte fehlten. Der Bedarf könne aber schlecht durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden. Plett, Oesterhelweg und Müller haben einen Brief mit ihrer Forderung an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geschickt, der auch Bezirksvorsitzender der SPD in Braunschweig ist.