Der Bund stellt einen dicken Geldbetrag zur Verfügung, damit in den Schulen investiert werden kann. Bundesweit sind das 3,5 Milliarden Euro, für Niedersachsen sind es zusammen 289 Millionen Euro. Demnächst können die Kommunen dazu Anträge stellen – doch die Sache hat einen Haken. Weil das Bundesfinanzministerium darauf beharrt, dass die Hilfe nur für „finanzschwache“ Gemeinden und Kreise fließen darf, musste das Land die 65 wohlhabendsten Kommunen aus dem Kreis der Empfänger ausschließen. Übrig bleiben 379 Kommunen, die demnächst ihre Projekte definieren und um Zuschüsse bitten sollen. Zuvor muss der Landtag aber noch ein Gesetz beschließen, in dem die Formalitäten für die Anträge festgelegt werden. Dies soll im Mai geschehen.

Die Bundesregierung hatte den Ländern zwei Möglichkeiten gelassen, die Summe zu verteilen. Entweder man entschied sich, nur jede zweite Kommune zu berücksichtigen und die finanziell bessergestellte Hälfte unberücksichtigt zu lassen, oder man geht über diese 50 Prozent hinaus, verpflichtet sich aber gleichzeitig, 70 Prozent der Mittel an die Hälfte zu vergeben, die finanzschwächer sind. Niedersachsen hat den zweiten Weg gewählt, wie Ingo Marek, Referatsleiter für Kommunalfinanzen, gestern im Innenausschuss des Landtags erläuterte. Damit war aber auch die Pflicht verbunden, 15 Prozent der Kommunen auszuschließen – und dies sind 65, zu denen etwa die wegen ihrer hohen Steuereinnahmen bekannten Städte Wolfsburg und Aurich gehören.

Maßgeblich war, dass diese Kommunen entweder gar keine Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich bekommen haben, oder aber dass dieser Betrag bei weniger als 75 Euro je Einwohner gelegen hat. Eine andere Frage war dann, nach welchen Kriterien das Geld an die Empfänger zugeteilt wird. Zur Hälfte wirkt hier die Schülerzahl, wobei die Zahl der Kinder mit der Finanzschwäche der Kommune kombiniert wird. Das heißt, dass einzelne Städte eine künstlich dreifach erhöhte Schülerzahl angerechnet bekommen, wenn ihre Finanzsituation besonders schlecht ist. Weniger ins Gewicht fallen noch zwei andere Kriterien – die Arbeitslosigkeit und der Stand an Kassenkrediten im Gemeindehaushalt.

Bis zum Jahresende müssen die Kommunen nun ihre Projekte detailgenau beschreiben und dem Innenministerium übermitteln. Die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulen gehört zu den möglichen Projekten, eine Erweiterung aber nur dann, wenn es um Fachräume oder eine Mensa und Aufenthaltsräume für den Ganztagsbetrieb geht. Der Ausbau von Schulen wegen erwarteter neuer Schüler gehört nicht dazu. Die Digitalisierung endet auch dort, wo es um Endgeräte wie Router geht. Bis Ende 2022 müssen die Kommunen ihre Bauten abgeschlossen haben, die Abrechnung muss bis Ende 2023 geschehen sein. Hier eine Auswahl von Empfängern (jeweils in Millionen Euro): Kreis Aurich 3,3, Stadt Braunschweig 6,7, Kreis Celle 3,0, Stadt Cuxhaven 7,9, Stadt Delmenhorst 4,7, Kreis Emsland 2,4, Kreis Goslar 3,3, Kreis Göttingen 5,0, Stadt Hannover 11,4, Region Hannover 14,6, Kreis Helmstedt 4,9, Stadt Hildesheim 6,3, Kreis Holzminden 2,1, Kreis Leer 3,6, Kreis Lüchow-Dannenberg 3,5, Kreis Peine 4,0, Stadt Salzgitter 7,3, Kreis Schaumburg 5,7, Kreis Uelzen 2,3, Stadt Wilhelmshaven 4,7 und Kreis Wolfenbüttel 2,1.